Kindergeld
Kinderbetreuungszuschlag
Seit dem 1. Januar 2012 unterstützt die Sociale Verzekeringsbank (SVB) das niederländische Finanzamt (Belastingdienst) bei der Ausführung des Gesetzes über Kinderbetreuung und Qualitätsanforderungen an Betreuungseinrichtungen (WKO). Ob Sie Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag haben, hängt unter anderem von Ihrem Familieneinkommen ab.
In zwei Situationen zahlt die SVB und nicht der Belastingdienst das kindgebundene Budget und/oder den Kinderbetreuungszuschlag aus.
Bekommen Sie kein Kindergeld für Ihr Kind? Möglicherweise können Sie dennoch einen Kinderbetreuungszuschlag bekommen.

