Kindergeld
Was ist das kindgebundene Budget?
Wenn Sie Kindergeld bekommen, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf "kindgebundenes Budget" vom Belastingdienst (niederländisches Finanzamt). Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss des Staates für Familien mit Kindern.
Ob Sie Anspruch auf kindgebundenes Budget haben, hängt vom Einkommen und Vermögen Ihrer Familie ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Belastingdienst.
Sie brauchen das kindgebundene Budget nicht selbst beim Belastingdienst zu beantragen, das übernehmen wir für Sie.
Wir beantragen das kindgebundene Budget für Sie beim Belastingdienst
Wenn Sie zum ersten Mal Kindergeld von uns erhalten, senden wir Ihnen ein Schreiben zu. Gleichzeitig beantragen wir für Sie das kindgebundene Budget beim Belastingdienst.
Der Belastingdienst prüft die Höhe Ihres Familieneinkommens und -vermögens und entscheidet dann, ob Sie Anspruch auf kindgebundenes Budget haben. Wenn ja, erhalten Sie innerhalb von acht Wochen einen Bescheid vom Belastingdienst. Das kindgebundene Budget wird dann ab dem auf die Geburt Ihres Kindes folgenden Monat ausgezahlt.
Beispiel: Ihr Kind wurde am 15. Februar geboren. Sie erhalten dann ab 1. März kindgebundenes Budget.
Und wenn Sie nicht vom Belastingdienst benachrichtigt werden?
Wenn das Familieneinkommen oder -vermögen zu hoch ist, um Anspruch auf kindgebundenes Budget zu haben, werden Sie vom Belastingdienst nicht benachrichtigt.
Haben Sie kein Schreiben vom Belastingdienst bekommen und denken Sie, dass Sie Anspruch auf kindgebundenes Budget haben? Auf der Website des Belastingdienst erfahren Sie, wie Sie selbst kindgebundenes Budget beantragen können. Weitere Informationen erhalten Sie beim Steuertelefon (0800 – 0543, nur innerhalb der Niederlande) oder bei der Ausland-Telefonhotline (+31 555 385 385) des Belastingdienst.
Wohnt Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Ex-Partner/Ihrer Ex-Partnerin? Dann gelten andere Regeln.
Wenn Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin wohnt, bezeichnen wir dies als "gemeinsames Sorgerecht" (co-ouderschap). Liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor, gelten für das kindgebundene Budget andere Regeln. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Thema "gemeinsames Sorgerecht".

