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Kindergeld - Sie haben ein Kind adoptiert

Kindergeld

Sie haben ein Kind adoptiert

Kindergeld nach der Adoption eines Kindes in den Niederlanden

Wenn Sie ein Kind adoptieren, das bereits in den Niederlanden wohnt, wird für den Kindergeldanspruch kein Unterschied zwischen einem leiblichen und einem adoptierten Kind gemacht.

Kindergeld nach der Adoption eines Kindes außerhalb der Niederlande

Wenn Sie ein Kind adoptieren, das aus einem anderen Land stammt, bekommen Sie Kindergeld, sofern Sie eine Adoptionsbescheinigung von einer staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle vorlegen können.

Darüber hinaus muss das Land, aus dem Ihr Kind stammt, unter das Haager Adoptionsübereinkommen fallen.
Wenn Sie keine solche Bescheinigung vorlegen können, prüft die SVB die im Herkunftsland des Kindes geltenden Adoptionsbedingungen. Stimmen diese Bedingungen mit der Situation in den Niederlanden überein, bekommen Sie Kindergeld.

Bekommen Sie Kindergeld, wenn Ihr Kind noch außerhalb der Niederlande wohnt?

Ihr Adoptivkind wohnt möglicherweise noch eine Zeit lang außerhalb der Niederlande. Dennoch können Sie in dieser Zeit bereits Kindergeld bekommen, wenn:

  • die Niederlande mit dem betreffenden Land ein Kontrollabkommen geschlossen haben. Dies ist ein Abkommen, das Vereinbarungen zur Leistungskontrolle enthält, also zum Beispiel zum Kindergeld.
  • Darüber hinaus müssen Sie pro Quartal mindestens 416 € für die Versorgung des Kindes zahlen.

Möchten Sie wissen, ob ein solches Abkommen mit dem Wohnland Ihres Kindes geschlossen wurde? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer SVB-Geschäftsstelle auf.

Kindergeld vor der Adoption?

Wurde Ihnen ein Adoptionskind vermittelt, jedoch noch nicht als Ihr eigenes Kind bei der Gemeinde gemeldet? In dem Fall können Sie eventuell bereits Kindergeld bekommen. Setzen Sie sich bitte mit Ihrer SVB-Geschäftsstelle in Verbindung.