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Kindergeld

Datenschutz

 

Die SVB schützt die Daten ihrer Kunden. Dies ist uns wichtig. Wir sind nach dem niederländischen Datenschutzgesetz (Wet Bescherming Persoonsgegevens, kurz: WBP) auch hierzu verpflichtet. Haben Sie uns Ihre persönlichen Daten gemeldet? Oder haben wir Ihre persönlichen Daten von einer anderen Behörde erhalten, zum Beispiel Ihrer Wohngemeinde? Dann haben Sie ein Recht darauf zu wissen, was wir mit Ihren Daten machen. Wir leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn:

  • wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Die SVB ist zum Beispiel verpflichtet, das niederländische Finanzamt über Ihre Leistung zu informieren. 
  • dies ist im Rahmen der Ausführung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe eines anderen Trägers erforderlich - zum Beispiel, wenn Ihre Daten zur Kontrolle des Anspruchs auf AIO-Einkommensergänzung benötigt werden.
  • Sie haben hierzu Ihre Zustimmung erteilt.

Welche Angaben speichert die SVB von Ihnen?
Sie können bei uns nachfragen, welche persönlichen Daten wir gespeichert haben. Sie erhalten dann innerhalb von 4 Wochen ein Schreiben von uns. Hierin steht, wozu wir Ihre Daten nutzen, wie wir Ihre Daten ermittelt haben und mit welchen Trägern wir diese Daten austauschen. Wenn Sie einen DigiD haben und Sie beziehen Kindergeld, Anw-Hinterbliebenenleistung, AOW-Altersleistung oder einen TOG-Zuschuss, können Sie Ihre Daten über "Meine SVB" einsehen. Auch bei Ihrer SVB-Geschäftsstelle können Sie Ihre Daten einsehen.

Möchte ein Kind unter 16 Jahren Einsicht nehmen in die bei uns gespeicherten persönlichen Daten, muss der gesetzliche Vertreter des Kindes eine Anfrage stellen. Der gesetzliche Vertreter ist zum Beispiel ein Elternteil oder der Vormund des Kindes. Wir erteilen die Auskunft in diesem Fall dem Vertreter des Kindes.

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