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Kindergeld - Sie und Ihr Partner trennen sich

Kindergeld

Sie und Ihr Partner trennen sich

Wenn Sie und Ihr Partner sich trennen, wird dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das Kindergeld gezahlt. Auch wenn Sie Unterhaltsleistungen für ein Kind zahlen, das bei Ihrem Ex-Partner wohnt, erhält Ihr Ex-Partner das Kindergeld.

Ihr Kind wohnt abwechselnd bei beiden Eltern

Wenn Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Ex-Partner wohnt, verteilen wir das Kindergeld zwischen Ihnen beiden. Wir nennen das "co-ouder­schap" (gemeinsames Sorgerecht). 

Wie viel Kindergeld beide Eltern erhalten, stellen wir anhand des Gerichtsurteils, des so genannten Elternplans oder der schriftlichen Elternvereinbarung fest. Diese enthalten in der Regel Vereinbarungen zur Betreuung und Versorgung der Kinder. Wurden keine Absprachen getroffen, zahlt die SVB beiden Eltern jeweils die Hälfte des Kindergelds.