Kindergeld
Ihr Kind wurde in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht
Wenn Ihr Kind in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurde, können Sie dennoch Kindergeld bekommen. Sie müssen jedoch mindestens 416 € zum Unterhalt Ihres Kindes beitragen, beispielsweise durch Zahlung eines Elternbeitrags an das LBIO (Landelijk Bureau Inning Onderhoudsbijdragen).
Nachweis des Unterhaltsbeitrags
Um Kindergeld zu bekommen, müssen Sie Ihren Beitrag für den Unterhalt Ihres Kindes nachweisen. Beispielsweise anhand eines Kontoauszugs. Auch wenn Sie den Beitrag erst nach Ablauf des betreffenden Quartals zahlen, zählt dieser Betrag für die Unterhaltskosten in diesem Quartal mit.
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