Aufenthalt außerhalb der Niederlande
Für Personen, die eine AIO-Einkommensergänzung bekommen und in Urlaub fahren möchten, gelten bestimmte Vorschriften. Es ist wichtig, dass Sie diese Vorschriften gut kennen. Wenn Sie sich nämlich zu lange außerhalb der Niederlande aufhalten, wird Ihre AIO-Einkommensergänzung beendet. Dann können Sie die AIO-Einkommensergänzung erst nach Ihrer Rückkehr in die Niederlande wieder neu beantragen.
Hält sich Ihr Partner/Ihre Partnerin zu lange außerhalb der Niederlande auf? Dann kann es sein, dass Sie eine niedrigere AIO-Einkommensergänzung bekommen oder dass diese Leistung beendet wird.
Dauer des Aufenthalts außerhalb der Niederlande
Wenn Sie eine AIO-Einkommensergänzung bekommen, dürfen Sie sich maximal 13 Wochen pro Kalenderjahr außerhalb der Niederlande aufhalten. Ein Kalenderjahr ist die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wir zählen alle Zeiträume zusammen, die Sie außerhalb der Niederlande verbracht haben.
Beginnt Ihr Aufenthalt außerhalb der Niederlande im alten Jahr und endet dieser im neuen Jahr? Und halten Sie sich länger als 13 Wochen durchgehend außerhalb der Niederlande auf? Auch dann endet Ihre AIO-Einkommensergänzung.
Haben Sie einen Partner/eine Partnerin? Und hat Ihr Partner/Ihre Partnerin auch das niederländische Rentenalter erreicht? Dann darf sich Ihr Partner/Ihre Partnerin maximal 13 Wochen pro Jahr außerhalb der Niederlande aufhalten. Hat Ihr Partner/Ihre Partnerin das niederländische Rentenalter noch nicht erreicht, dann beträgt dieser Zeitraum 4 Wochen.
Sorgen Sie auch dafür, dass jemand Ihre Post liest. Dann wissen Sie, was für Sie wichtig sein kann und was wir von Ihnen erwarten.
Aufenthalt außerhalb der Niederlande melden
Teilen Sie uns bitte vor Ihrer Abreise mit, dass Sie sich in einem anderen Land aufhalten werden. Dies gilt auch für den Aufenthalt Ihres Partners/Ihrer Partnerin.
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Prüfung Ihres Vermögens
Jedes Jahr im Mai senden wir Ihnen ein Schreiben zu. In diesem Schreiben informieren wir Sie über die Vorschriften, die für den Aufenthalt in einem anderen Land gelten. Auch teilen wir Ihnen mit, dass wir prüfen, ob Sie Vermögen haben, zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück außerhalb der Niederlande. Für diese Prüfung senden wir Ihnen eventuell ein extra Formular zu.