AIO-Beträge
AIO-Beträge ab 1. Januar 2025
Der Betrag Ihrer AIO-Einkommensergänzung hängt von Ihrem Einkommen ab. Zum Einkommen zählen zum Beispiel Ihre AOW-Leistung, Arbeitslohn oder eine Sozialleistung. Der Betrag der AIO-Einkommensergänzung hängt aber auch von Ihrer Wohnsituation ab, also ob Sie alleine wohnen oder zusammen mit einem Partner/einer Partnerin oder einer anderen Person, die 27 Jahre oder älter ist. In der folgenden Tabelle stehen die maximalen Nettobeträge.
Ihre Situation | Betrag | Urlaubsgeld | Gesamtbetrag |
---|---|---|---|
Sie wohnen allein | € 1.426,02 | € 75,05 | € 1.501,07 |
Sie wohnen mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammen | € 1.950,81 | € 102,67 | € 2.053,48 |
Sie haben einen Partner/eine Partnerin, der/die keine AIO-Einkommensergänzung bekommt | € 975,40 | € 51,34 | € 1.026,74 |
Sie haben keinen Partner/keine Partnerin und Sie wohnen in einem Pflegeheim | € 447,48 | € 23,55 | € 471,03 |
Ihr Partner/Ihre Partnerin wohnt in einem Pflegeheim | € 447,48 | € 23,55 | € 471,03 |
Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin wohnen in einem Pflegeheim | € 725,51 | € 38,18 | € 763,69 |
Das Urlaubsgeld wird im Mai ausgezahlt. Sie erhalten diesen Betrag zusammen mit dem Urlaubsgeld der AOW-Leistung.
Was Sie wissen sollten
- Haben Sie einen Partner/eine Partnerin? Dann ist der in der Tabelle genannte Betrag der Betrag, den Sie zusammen bekommen.
- Die AIO-Einkommensergänzung wird zusammen mit Ihrer AOW-Leistung ausgezahlt.
- Von Ihrer AIO-Einkommensergänzung werden Lohnabgaben und der Zvw -Krankenversicherungsbeitrag einbehalten.