Sie haben Wohneigentum: Welche Folgen hat dies für die AIO-Leistung?
Haben Sie in den Niederlanden eine Eigentumswohnung, ein Eigentumshaus, ein Mobilheim oder Wohnschiff? Dann können auch Sie in bestimmten Fällen eine AIO-Einkommensergänzung bekommen, und zwar als zinsloses Darlehen. Hierbei wird der Wertüberschuss Ihres Wohneigentums berücksichtigt.
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Der Wertüberschuss ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn Sie die Hypothekenschuld vom Wert der Wohnung abziehen. Für die Berechnung berücksichtigen wir den so genannten WOZ-Wert Ihrer Wohnung.
Liegt der Wertüberschuss unter 65.500 €? Dann können Sie eine AIO-Einkommensergänzung bekommen.
Ist der Wertüberschuss höher als 65.500 €? Dann können Sie eine AIO-Einkommensergänzung als zinsloses Darlehen bekommen.
Können Sie von Ihrer Bank oder einem anderem Geldinstitut eine zusätzliche Hypothek in Höhe des Wertüberschusses Ihres Wohneigentums bekommen? Dann können Sie von diesem Betrag leben. Sie bekommen dann keine AIO-Einkommensergänzung.
Bekommen Sie keine zusätzliche Hypothek? Dann können Sie vielleicht eine AIO-Einkommensergänzung als zinsloses Darlehen erhalten. Wenn Sie die AIO-Einkommensergänzung beantragen und Sie haben Wohneigentum, dann senden wir Ihnen Informationen über dieses Darlehen zu.
Der Wertüberschuss ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn Sie die Hypothekenschuld vom Wert der Wohnung abziehen. Für die Berechnung berücksichtigen wir den so genannten WOZ-Wert Ihrer Wohnung.
Immobilien-Schätzwert (WOZ-Wert) | 250.000 € |
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minus: Restbetrag Hypothekschulden | 160.000 € |
Wertüberschuss | 90.000 € |
Um ein zinsloses Darlehen bekommen zu können, muss der Wertüberschuss Ihrer Wohnung über 65.500 € liegen. Das ist die Vermögensfreistellung. Der Grenzbetrag wird in der Regel jedes Jahr am 1. Januar und am 1. Juli angepasst.
Beispiel: Sie sind alleinstehend und bekommen eine AOW-Leistung von 610 €. Der AIO-Betrag für Alleinstehende ist 1.501 € pro Monat. Sie erhalten dann 891 € pro Monat als zinsloses Darlehen.
Die Laufzeit Ihres zinslosen Darlehens ist 24.500 € geteilt durch 891 € = 28 Monate. Das sind 2 Jahre und 4 Monate.
Immobilien-Schätzwert (WOZ-Wert) | 250.000 € |
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minus: Restbetrag Hypothekschulden | 160.000 € |
Wertüberschuss (Vermögen in Wohneigentum) | 90.000 € |
minus: Vermögensfreistellung | 65.500 € |
Ihr zinsloses Darlehen | 24.500 € |
Leihen Sie mehr als 5.000 €? Dann muss ein offizieller Vertrag bei einem Notar geschlossen werden. Man nennt dies auch den Abschluss eines Sicherungsvertrags.
Die Kosten hierfür müssen Sie selbst zahlen. Wenn Sie die Kosten nicht zahlen können, kann die SVB Ihnen das Geld vorstrecken. Die Kosten werden dann zum Darlehensbetrag hinzugezählt.
Wenn Sie sterben, bevor das Darlehen zurückgezahlt wurde, werden wir die Hinterbliebenen auffordern, das Darlehen zurückzuzahlen.