Sie haben Wohneigentum
Was bedeutet dies für die AIO-Einkommensergänzung?
Haben Sie in den Niederlanden eine Eigentumswohnung, ein Eigentumshaus, ein Mobilheim oder Wohnschiff? Dann können Sie in bestimmten Fällen eine AIO-Einkommensergänzung bekommen, und zwar als zinsloses Darlehen. Hierbei wird der Wertüberschuss Ihrer Wohnung, Ihres Mobilheims oder Wohnschiffs berücksichtigt.
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Der Wertüberschuss ist der Wert Ihres Wohneigentums nach Abzug der noch ausstehenden Hypothekenschuld. Bei der Berechnung des Wertüberschusses wird der Immobilien-Schätzwert (WOZ-Wert) Ihres Wohneigentums zugrunde gelegt.
Immobilien-Schätzwert (WOZ-Wert) | 250.000 € |
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minus: Restbetrag Hypothekschulden | 160.000 € |
Wertüberschuss | 90.000 € |
Liegt der Wertüberschuss unter 65.500 €? Dann können Sie eine AIO-Einkommensergänzung bekommen.
Ist der Wertüberschuss höher als 65.500 €? Dann können Sie eine AIO-Einkommensergänzung als zinsloses Darlehen bekommen.
Können Sie von Ihrer Bank oder einem anderem Geldinstitut eine zusätzliche Hypothek in Höhe des Wertüberschusses Ihres Wohneigentums bekommen? Dann können Sie von diesem Betrag leben. Sie bekommen dann keine AIO-Einkommensergänzung.
Können Sie keine zusätzliche Hypothek bekommen? Dann können Sie vielleicht eine AIO-Einkommensergänzung als zinsloses Darlehen erhalten. Wenn Sie die AIO-Einkommensergänzung beantragen, prüfen wir, ob Sie Wohneigentum haben. Wir senden Ihnen dann Informationen über das zinslose Darlehen zu.
Um ein zinsloses Darlehen bekommen zu können, muss der Wertüberschuss Ihrer Wohnung höher als 65.500 € sein. Dieser Betrag wird „Vermögensfreistellung“ genannt und wird in der Regel jedes Jahr am 1. Januar und am 1. Juli angepasst.
Beispiel: Sie sind alleinstehend und bekommen eine AOW-Leistung von 610 €. Der AIO-Betrag für Alleinstehende ist 1.501 € pro Monat. Sie erhalten dann 891 € pro Monat als zinsloses Darlehen.
Die Laufzeit Ihres zinslosen Darlehens ist 24.500 € geteilt durch 891 € = 28 Monate. Das sind 2 Jahre und 4 Monate.
Immobilien-Schätzwert (WOZ-Wert) | 250.000 € |
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minus: Restbetrag Hypothekschulden | 160.000 € |
Wertüberschuss (Vermögen in Wohneigentum) | 90.000 € |
minus: Vermögensfreistellung | 65.500 € |
Ihr zinsloses Darlehen | 24.500 € |
Ist das Darlehen höher als 5.000 €? Dann will die SVB sichergehen, dass Sie das Darlehen tilgen werden. Hierzu müssen Sie bei einem Notar einen Sicherungsvertrag schließen.
Die Kosten hierfür müssen Sie selbst zahlen. Wenn Sie die Kosten nicht zahlen können, kann die SVB Ihnen das Geld vorstrecken. Die Kosten werden dann zum Darlehensbetrag hinzugezählt.
Nach dem Tod werden die Hinterbliebenen aufgefordert, das Darlehen zurückzuzahlen.