Sie haben Wohneigentum

Haben Sie in den Niederlanden eine Eigentumswohnung, ein Eigentumshaus, ein Mobilheim oder Wohnschiff? Dann können Sie in bestimmten Fällen auch eine AIO-Einkommensergänzung bekommen, und zwar als zinsloses Darlehen. Hierbei wird der Wertüberschuss Ihrer Wohnung, Ihres Mobilheims oder Wohnschiffs berücksichtigt.

Was ist ein Wertüberschuss und wann können Sie ein zinsloses Darlehen bekommen?

Der Wertüberschuss ist der Wert Ihres Wohneigentums nach Abzug der noch ausstehenden Hypothekenschuld. Bei der Berechnung des Wertüberschusses wird der Immobilien-Schätzwert (WOZ-Wert) Ihres Wohneigentums zugrunde gelegt.

Liegt der Wertüberschuss unter 63.900 €? Dann können Sie eine AIO-Einkommensergänzung bekommen.

Ist der Wertüberschuss höher als 63.900 €? Dann können Sie eine AIO-Einkommensergänzung als zinsloses Darlehen bekommen.

Beispiel

Rechenbeispiel: Was ist der Wertüberschuss?
Immobilien-Schätzwert (WOZ-Wert) 250.000 €
minus: Restbetrag Hypothekschulden 160.000 €
Wertüberschuss 90.000 €

Können Sie von Ihrer Bank oder einem anderem Geldinstitut eine zusätzliche Hypothek in Höhe des Wertüberschusses Ihres Wohneigentums bekommen? Dann können Sie von diesem Betrag leben. Sie bekommen dann keine AIO-Einkommensergänzung.

Können Sie keine zusätzliche Hypothek bekommen? Dann können Sie vielleicht eine AIO-Einkommensergänzung als zinsloses Darlehen erhalten. Wenn Sie die AIO-Einkommensergänzung beantragen, prüfen wir, ob Sie Wohneigentum haben. Wir senden Ihnen dann Informationen über das zinslose Darlehen zu.

Um ein zinsloses Darlehen bekommen zu können, muss der Wertüberschuss Ihrer Wohnung höher als 63.900 € sein. Dieser Betrag wird „Vermögensfreistellung“ genannt und wird in der Regel jedes Jahr am 1. Januar und am 1. Juli angepasst.

Beispiel: Sie sind alleinstehend und bekommen eine AOW-Leistung von 535 €. Der AIO-Betrag für Alleinstehende ist 1.426 € pro Monat. Sie erhalten dann 891 € pro Monat als zinsloses Darlehen.

Die Laufzeit Ihres zinslosen Darlehens ist 26.100 € geteilt durch 891 € = 29 Monate. Das sind 2 Jahre und 5 Monate.

Beispiel

Rechenbeispiel für die Berechnung des Wertüberschusses
Immobilien-Schätzwert (WOZ-Wert) 250.000 €
minus: Restbetrag Hypothekschulden 160.000 €
Wertüberschuss (Vermögen in Wohneigentum) 90.000 €
minus: Vermögensfreistellung 63.900 €
Ihr zinsloses Darlehen 26.100 €

Ist das Darlehen höher als 5.000 €? Dann will die SVB sichergehen, dass Sie das Darlehen tilgen werden. Hierzu müssen Sie bei einem Notar einen Sicherungsvertrag schließen.

Die Kosten für den Abschluss eines Sicherungsvertrags müssen Sie selbst zahlen. Wenn Sie die Kosten nicht zahlen können, kann die SVB Ihnen das Geld vorstrecken. Die Kosten werden dann zum Darlehensbetrag hinzugezählt.

Haben Sie ein Darlehen aufgenommen und den Betrag noch nicht ganz zurückgezahlt? Im Falle Ihres Todes werden wir uns dann an Ihre Hinterbliebenen wenden und diese auffordern, das Darlehen zurückzuzahlen.