Neue Vereinbarungen für Homeoffice-Tätigkeiten im Nachbarland

In einer früheren Mitteilung haben wir Sie über den Übergangszeitraum informiert. In diesem Übergangszeitraum hat die Arbeit im Homeoffice im Nachbarland keine Folgen für Ihre Sozialversicherung . Der Übergangszeitraum endet zum 1. Juli 2023. Ab 1. Juli gelten wieder die normalen Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts, die in der europäischen Verordnung 883/2004 stehen.

Rahmenvereinbarung zur Homeoffice-Tätigkeit im Nachbarland

Für Arbeitnehmer wurde eine Rahmenvereinbarung speziell für Homeoffice-Tätigkeiten im Nachbarland getroffen. Wahrscheinlich werden die Niederlande und andere EU-Mitgliedstaaten diese Vereinbarung unterzeichnen. Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten und die Voraussetzungen der Vereinbarung erfüllen, können bis zu 50 % der gesamten Arbeitszeit im Homeoffice in ihrem Wohnland arbeiten, ohne dass sie im Wohnland sozialversichert werden.