Neue Wohnlandfaktoren ab 1. Januar 2025

Wohnen Sie in einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und auch nicht in der Schweiz? Dann müssen Sie damit rechnen, dass die Höhe der Hinterbliebenen- oder Waisenleistung an das Kostenniveau des Wohnlandes angepasst wird.

Pro Land wurde festgelegt, wie viel Prozent der vollen Hinterbliebenen- oder Waisenleistung ausgezahlt wird. Dieser Prozentsatz wird als Wohnlandfaktor bezeichnet. Der Wohnlandfaktor wird ein Mal pro Jahr von der niederländischen Regierung festgelegt. Für bestimmte Länder gilt ab 1. Januar 2025 ein neuer Prozentsatz.

Wurde für Ihr Wohnland ein neuer Prozentsatz festgelegt? Dann erhalten Sie ungefähr Ende Oktober 2024 ein Schreiben, mit dem Sie über den neuen Betrag informiert werden.

Kein Wohnlandfaktor für bestimmte Länder

Nach verschiedenen Gerichtsurteilen wenden wir den Wohnlandfaktor für bestimmte Länder nicht an. Sehen Sie hierzu die Übersicht auf der Website der niederländischen Regierung. In der Übersicht steht neben bestimmten Ländern ein Sternchen (*). Lesen Sie die Erläuterungen zu den Sternchen über der Tabelle und die Fußnoten 1 bis 3 unter der Tabelle.

Keine Hinterbliebenen- und Waisenleistung in Ländern, mit denen keine internationalen Vereinbarungen getroffen wurden

Wohnen Sie in einem Land, mit dem die Niederlande keine internationalen Vereinbarungen getroffen haben? Dann bekommen Sie keine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden.