Antrag auf Anw-Leistung bei Wohnort außerhalb der Niederlande

Sie wohnen außerhalb der Niederlande. Wo beantragen Sie die Anw-Leistung dann? Das hängt von Ihrem Wohnland ab. Für Länder der Europäischen Union (EU ) gelten andere Regeln als für Vertragsstaaten , für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder andere Länder.

Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie, wo Sie die Anw-Leistung beantragen können.

Sie können selbst wählen, wo Sie die Anw-Leistung beantragen. Dies ist möglich bei dem Sozialversicherungsträger

  • in Ihrem Wohnland oder
  • in dem Land, in dem Ihr Partner/Ihre Partnerin zuletzt versichert war.

Wir empfehlen Ihnen, die Anw-Leistung in Ihrem Wohnland zu beantragen.

Wohnen Sie in einem Vertragsstaat oder einem EWR -Land? Beantragen Sie die Anw-Leistung dann bei dem Sozialversicherungsträger in dem Ihr Partner/Ihre Partnerin zuletzt versichert war.

Wohnen Sie nicht in einem EU - oder EWR -Land oder in einem Vertragsstaat ? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Ihr Partner/Ihre Partnerin hat in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet

Dann können Sie vielleicht eine Hinterbliebenenleistung aus diesem Land bekommen. Wir regeln den Antrag für Sie bei den Trägern in diesem Land.

Ihr Partner/Ihre Partnerin hat nicht in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet

Dann müssen Sie selbst Kontakt aufnehmen mit den Trägern in dem Land, in dem Ihr Partner/Ihre Partnerin versichert war.

Ändert sich die Hinterbliebenenleistung? Informieren Sie uns. Dies kann Folgen für Ihre niederländische Anw-Leistung haben.