Anw und Einkommen

Wie viel Anw-Leistung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen ab. 

Bei einer Waisenleistung wird das Einkommen nicht geprüft.

Bekommen Sie eine Anw-Leistung und haben Sie ein Einkommen? Lesen Sie dann weiter.

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Einkommen und Anw

Wenn Sie ein Einkommen haben, kann es sein, dass das Einkommen von Ihrer Anw-Leistung abgezogen wird.

Manchmal wird das gesamte Einkommen von der Anw-Leistung abgezogen.

Manchmal nur ein Teil des Einkommens.

Manchmal wird das Einkommen nicht von der Anw-Leistung abgezogen.

Einkommen, das ganz von der Anw-Leistung abgezogen wird

Bestimmte Einkommen werden ganz von der Anw-Leistung abgezogen. 

Zum Beispiel: eine WAO-Leistung oder Krankengeld (ZW).

Einkommen, das zu einem Teil von der Anw-Leistung abgezogen wird

Bestimmte Einkommen werden zu einem Teil von der Anw-Leistung abgezogen.

Zum Beispiel: Arbeitseinkommen oder Gewinn aus einem eigenen Unternehmen.

Haben Sie ein Einkommen, das zu einem Teil von Ihrer Anw-Leistung abgezogen wird? Wie wird dann Ihre Anw-Leistung berechnet?

Wie berechnen wir die Anw-Leistung?

  • Angenommen, Sie verdienen 1.200,00 € pro Monat.
  • Die ersten 997,50 € werden nicht berücksichtigt. Diesen Betrag können Sie von Ihrem Einkommen abziehen
  • Also: 1.200,00 € - 997,50 € = 202,50 €
  • Es bleiben 202,50 € übrig. Von diesem Betrag werden 2/3 berücksichtigt. Das sind 135,00 €.
  • Wir ziehen 135,00 € von Ihrer Anw-Leistung ab

Einkommen, das nicht von der Anw-Leistung abgezogen wird

Bestimmte Einkommen werden nicht von der Anw-Leistung abgezogen.

Zum Beispiel: eine Unterhaltszahlung oder eine Hinterbliebenenleistung aus einer Leibrente Ihres Partners/Ihrer Partnerin.

Welches Einkommen wird von der Anw-Leistung abgezogen?

Möchten Sie wissen, ob Ihr Einkommen ganz, zu einem Teil oder gar nicht von der Anw-Leistung abgezogen wird?