Anw und Einkommen
Wie viel Anw-Leistung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen ab.
Bei einer Waisenleistung wird das Einkommen nicht geprüft.
Bekommen Sie eine Anw-Leistung und haben Sie ein Einkommen? Lesen Sie dann weiter.
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Einkommen und Anw
Wenn Sie ein Einkommen haben, kann es sein, dass das Einkommen von Ihrer Anw-Leistung abgezogen wird.
Manchmal wird das gesamte Einkommen von der Anw-Leistung abgezogen.
Manchmal nur ein Teil des Einkommens.
Manchmal wird das Einkommen nicht von der Anw-Leistung abgezogen.
Einkommen, das ganz von der Anw-Leistung abgezogen wird
Bestimmte Einkommen werden ganz von der Anw-Leistung abgezogen.
Zum Beispiel: eine WAO-Leistung oder Krankengeld (ZW ).
Einkommen, das zu einem Teil von der Anw-Leistung abgezogen wird
Bestimmte Einkommen werden zu einem Teil von der Anw-Leistung abgezogen.
Zum Beispiel: Arbeitseinkommen oder Gewinn aus einem eigenen Unternehmen.
Haben Sie ein Einkommen, das zu einem Teil von Ihrer Anw-Leistung abgezogen wird? Wie wird dann Ihre Anw-Leistung berechnet?
Wie berechnen wir die Anw-Leistung?
- Angenommen, Sie verdienen 1.200,00 € pro Monat.
- Die ersten 997,50 € werden nicht berücksichtigt. Diesen Betrag können Sie von Ihrem Einkommen abziehen
- Also: 1.200,00 € - 997,50 € = 202,50 €
- Es bleiben 202,50 € übrig. Von diesem Betrag werden 2/3 berücksichtigt. Das sind 135,00 €.
- Wir ziehen 135,00 € von Ihrer Anw-Leistung ab
Einkommen, das nicht von der Anw-Leistung abgezogen wird
Bestimmte Einkommen werden nicht von der Anw-Leistung abgezogen.
Zum Beispiel: eine Unterhaltszahlung oder eine Hinterbliebenenleistung aus einer Leibrente Ihres Partners/Ihrer Partnerin.
Welches Einkommen wird von der Anw-Leistung abgezogen?
Möchten Sie wissen, ob Ihr Einkommen ganz, zu einem Teil oder gar nicht von der Anw-Leistung abgezogen wird?