Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, sind Sie meistens automatisch in den niederländischen Volksversicherungen versichert. Wenn Sie ein Arbeitseinkommen haben oder eine Sozialleistung bekommen, zahlen Sie von diesem Einkommen Beiträge zu den Volksversicherungen. Möchten Sie nicht in den niederländischen Volksversicherungen versichert sein? Und erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann können Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
Von welcher Versicherungspflicht können Sie sich befreien lassen?
Sie können sich von der Versicherungspflicht nach dem niederländischen Allgemeinen Altersgesetz (AOW), dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw ), dem Kindergeldgesetz und/oder dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) befreien lassen. Für das Wlz können Sie in bestimmten Fällen eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ bekommen.
Wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit wurden, brauchen Sie keine Beiträge mehr zu zahlen. Sie sind dann aber auch nicht mehr versichert.
Welche Voraussetzungen gelten für die Befreiung von der Versicherungspflicht?
Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem AOW, Anw, Kindergeldgesetz und Wlz
Dies ist möglich, wenn:
- Ihr Partner/Ihre Partnerin oder ein Familienmitglied bei einer internationalen Organisation arbeitet und
- Sie in den Niederlanden wohnen und
- Sie nicht in den Niederlanden arbeiten und
- Sie aus den Niederlanden keine Sozialleistung bekommen (die AOW-Leistung ist hiervon ausgenommen) und
- Sie nicht dem Sozialversicherungssystem der internationalen Organisation unterliegen und
- Sie über die kollektive Krankenversicherung der internationalen Organisation ausreichend versichert sind. Die Versicherung muss zumindest eine Kostenerstattung für Leistungen und Aufenthalte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen enthalten.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht dann innerhalb von 4 Monaten. Wenn Sie den Antrag später stellen, gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht erst ab dem Datum, an dem wir Ihren Antrag erhalten haben.
Sie möchten von der Versicherungspflicht nach dem AOW, Anw und dem Kindergeldgesetz befreit werden
Dies ist möglich, wenn:
- Sie in den Niederlanden wohnen und
- Sie eine Leistung aus einem anderen Land als den Niederlanden oder eine Leistung von einer internationalen Organisation bekommen und
- diese Leistung dauerhaft ist und
- Ihre Leistung mindestens 1.493,52 € brutto pro Monat beträgt und
- Sie nicht arbeiten (ehrenamtliche Tätigkeiten sind in begrenztem Umfang erlaubt)
Bekommen Sie neben Ihrer Leistung aus dem anderen Land oder von der internationalen Organisation auch eine niederländische Leistung? Dann gelten die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen:
- Beide Leistungen müssen langfristig gezahlt werden und
- die Leistungen betragen zusammen mindestens 1.493,52 € brutto pro Monat und
- Ihre niederländische Leistung ist nicht höher als die andere Leistung
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht dann innerhalb eines Jahres. Wenn Sie den Antrag später stellen, gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht erst ab dem Datum, an dem wir Ihren Antrag erhalten haben.
Sie möchten sich von der Versicherungspflicht nach dem Wlz befreien lassen
Sind Sie nach dem Wlz pflichtversichert? Dann können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie hierfür die Voraussetzungen erfüllen.
Sie möchten eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ bekommen
Sind Sie nach dem Wlz nicht pflichtversichert? Dann können Sie bei uns eine Bescheinigung „Nicht Wlz-versichert“ beantragen. Sie müssen wohl die Voraussetzungen hierfür erfüllen.