Was wird von Ihrer Anw-Leistung abgezogen?

Von Ihrer Anw-Leistung ziehen wir Lohnabgaben und den Zvw-Beitrag ab. Der Betrag, der übrig bleibt, ist der Nettobetrag Ihrer Anw-Leistung. Der Nettobetrag ist der Betrag, der auf Ihr Konto ausgezahlt wird.

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann hängt es von Ihrem Wohnland ab, was von Ihrer Anw-Leistung abgezogen wird. 

Weitere Informationen zu den Lohnabgaben und zum Zvw-Beitrag

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Die niederländischen Lohnabgaben bestehen aus Lohnsteuern und Beiträgen zu den Volksversicherungen , das heißt: Beiträge nach dem AOW (Allgemeines Altersgesetz), Anw (Allgemeines Hinterbliebenengesetz) und Wlz (Gesetz über die Langzeitpflege). Von einem Teil Ihres Einkommens werden keine Lohnabgaben einbehalten. Wir nennen dies „Abgabenermäßigung“.

Abgabenermäßigung

Durch die Abgabenermäßigung zahlen Sie weniger Steuern und Beiträge . Dadurch ist der Nettobetrag, den Sie bekommen, höher. Die Abgabenermäßigung darf nur auf ein einziges Einkommen angewandt werden. Wenn Sie mehr als 1 Einkommen haben, entscheiden Sie, auf welches Einkommen die Abgabenermäßigung angewandt werden soll.

Abgabenermäßigung anpassen

Auf „Meine SVB“ können Sie sehen, ob für Ihre Anw-Leistung eine Abgabenermäßigung angewandt wird. Möchten Sie dies anpassen? Über „Meine SVB“ ist das möglich. Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch ein anderes Einkommen aus den Niederlanden haben, passen Sie die Abgabenermäßigung ab dem gleichen Monat auch für Ihr anderes Einkommen an.

Wir ziehen den Zvw-Beitrag von Ihrer Anw-Leistung ab. Außerdem zahlen Sie selbst einen Beitrag an Ihre Krankenversicherung. Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab.

Krankenversicherungszuschlag vom Dienst Toeslagen

Vielleicht können Sie einen Krankenversicherungszuschlag vom Dienst Toeslagen bekommen. Dies ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Krankenversicherung. Ob Sie den Krankenversicherungszuschlag bekommen können, hängt von Ihrem Einkommen ab.