Eine Person, die eine Hinterbliebenenleistung bekommen hat, ist gestorben

Wenn jemand stirbt, ist das ein tief greifendes Ereignis. In dieser schwierigen Zeit müssen Sie vieles regeln. Lesen Sie hier, ob Sie bei uns noch etwas regeln müssen.

Wann endet die Hinterbliebenenleistung?

Stirbt jemand, der oder die eine Hinterbliebenenleistung bekommen hat? Dann endet die Leistung einen Tag nach dem Sterbedatum der Person. 

Ist das Kind einer Person mit Hinterbliebenenleistung gestorben und war das Kind noch keine 18 Jahre alt? Lebten im Haushalt außerdem keine anderen Kinder unter 18 Jahren? Dann endet die Hinterbliebenenleistung einen Tag nach dem Sterbedatum des Kindes.

Urlaubsgeld

In der Zeit von Mai bis zum Sterbedatum wurde Urlaubsgeld aufgebaut. Wir zahlen das Urlaubsgeld direkt auf dasselbe Konto aus, auf das auch die Hinterbliebenenleistung gezahlt wurde.

Die Hinterbliebenenleistung wurde bereits ausgezahlt

Wurde die Hinterbliebenenleistung schon für den ganzen Monat ausgezahlt? Dann wurde vielleicht zu viel gezahlt. Den zu viel gezahlten Betrag ziehen wir vom Urlaubsgeld ab. Manchmal müssen die Hinterbliebenen noch einen Betrag zurückzahlen. Darüber informieren wir die Hinterbliebenen schriftlich. Unser Schreiben wird an die Adresse der verstorbenen Person geschickt.

Jahresbescheinigung

Die Jahresbescheinigung senden wir an die Adresse der verstorbenen Person. Heben Sie diese Jahresbescheinigung gut auf. Wir können die Jahresbescheinigung nicht digital versenden.

Anmelden bei „Meine SVB“ ist nicht mehr möglich

Nach dem Tod ist eine Anmeldung in der Online-Umgebung „Meine SVB“ nicht mehr möglich und können die Daten der verstorbenen Person dort nicht mehr eingesehen werden.

Wer bekommt das Sterbegeld?

In bestimmten Fällen zahlen wir Sterbegeld aus. Der Betrag des Sterbegelds ist so hoch wie der Betrag der Hinterbliebenenleistung für einen Monat.

Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, ob wir ein Sterbegeld auszahlen.

Hat die verstorbene Person eine Hinterbliebenenleistung bekommen? Und lebte im Haushalt dieser Person ein eigenes Kind oder ein Stiefkind unter 18 Jahren? Dann zahlen wir automatisch ein Sterbegeld aus. Wenn wir zu viel Hinterbliebenenleistung gezahlt haben, ziehen wir diesen Betrag erst vom Sterbegeld ab. Sie brauchen das Sterbegeld nicht zu beantragen.

Gibt es mehrere Kinder? Dann sollten alle Kinder einen Teil des Sterbegelds bekommen. 

Wenn die Kinder keine Eltern mehr haben, können sie vielleicht eine Waisenleistung bekommen.

Hat die verstorbene Person eine Hinterbliebenenleistung bekommen und wohnte diese Person mit einer anderen Person im Alter von 18 Jahren oder älter zusammen? Dann können wir in bestimmten Fällen ein Sterbegeld zahlen.

Wenn wir zu viel Hinterbliebenenleistung gezahlt haben, ziehen wir den zu viel gezahlten Betrag erst vom Sterbegeld ab.

Haben Sie kein Sterbegeld bekommen, aber glauben Sie, dass Sie Anspruch auf Sterbegeld haben? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Beantragen Sie das Sterbegeld innerhalb von einem Jahr nach dem Sterbedatum.

Wann müssen Sie uns über den Sterbefall informieren?

Das hängt davon ab, wo die verstorbene Person, die eine Hinterbliebenenleistung bekommen hat, gewohnt hat und wo diese gestorben ist.

Wählen Sie eine Situation aus und sehen Sie, ob und wie schnell Sie die SVB über den Sterbefall informieren müssen.

Sie brauchen uns nicht zu über den Sterbefall zu informieren.  

Der Sterbefall muss wohl bei der Gemeinde gemeldet werden. Sie können das Bestattungsinstitut bitten, dies zu tun. Sie brauchen hierfür eine Sterbebescheinigung des Hausarztes oder des Krankenhauses.  

Die Gemeinde informiert uns dann über den Sterbefall.

Sie müssen uns über den Sterbefall informieren. Melden Sie den Sterbefall innerhalb von 4 Wochen, am besten so schnell wie möglich. Dann können wir die Zahlungen beenden.  

Sie müssen uns über den Sterbefall informieren. Melden Sie den Sterbefall innerhalb von 6 Wochen. Am besten so schnell wie möglich. Dann können wir die Zahlungen beenden.  

Sie müssen uns über den Sterbefall informieren. Melden Sie den Sterbefall innerhalb von 6 Wochen. Am besten so schnell wie möglich. Dann können wir die Zahlungen beenden.