Ihre Wohnsituation und die Hinterbliebenenleistung
Wohnt jemand bei Ihnen, zum Beispiel ein Familienmitglied? Oder wohnen Sie mit mehreren Personen im selben Haushalt? Dann kann dies Folgen für Ihre Hinterbliebenenleistung haben.
Sie führen einen gemeinsamen Haushalt
Wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, können Sie in der Regel keine Hinterbliebenenleistung bekommen.
Wann führen Sie einen gemeinsamen Haushalt?
Sie führen einen gemeinsamen Haushalt, wenn:
- Sie mit einer Person im Alter von mindestens 18 Jahren die Wohnung teilen und
- Sie beide einen Beitrag zum Haushalt leisten. Einen Beitrag zum Haushalt leisten bedeutet, dass Sie füreinander sorgen. Das kann auf 2 Arten sein:
- dass beide einen finanziellen Beitrag zu den Kosten des Haushalts leisten, also zum Beispiel die Mietkosten teilen oder einen Beitrag zu anderen Kosten zahlen, oder
- dass im Haushalt geholfen wird, zum Beispiel beim Putzen oder Einkaufen, bei den Behördenangelegenheiten, beim Kochen oder bei der Versorgung im Krankheitsfall.
Der finanzielle Beitrag oder die gegenseitige Hilfe muss oft und regelmäßig geleistet werden.
Es gibt 2 Situationen
Situation 1: Beitrag zum Haushalt
Die Person, mit der Sie zusammenwohnen, leistet einen Beitrag zum Haushalt. Wir betrachten dies dann als einen gemeinsamen Haushalt. Das bedeutet, dass Sie keine Hinterbliebenenleistung bekommen. Aber jede Situation ist anders. Wir prüfen immer Ihre persönliche Situation.
Situation 2: Kein Beitrag zum Haushalt
Die Person, mit der Sie zusammenwohnen, leistet keinen Beitrag zum Haushalt. Dann liegt kein gemeinsamer Haushalt vor und Sie bekommen eine Hinterbliebenenleistung. Ist Ihr Mitbewohner/Ihre Mitbewohnerin 27 Jahre oder älter? Dann ist diese Person ein so genannter Kostenteiler . Wer das ist, spielt keine Rolle. Auch Ihr Kind, Ihr Vater oder Ihre Mutter können Kostenteiler sein. Sie bekommen dann eine niedrigere Hinterbliebenenleistung. Natürlich müssen Sie auch die anderen Voraussetzungen erfüllen, um eine Hinterbliebenenleistung bekommen zu können.
In bestimmten Fällen liegt immer ein gemeinsamer Haushalt vor
Sie führen immer einen gemeinsamen Haushalt, wenn Sie und die andere Person:
- verheiratet waren
- früher schon einmal zusammengewohnt haben
- ein Kind haben (vom Partner anerkanntes oder gemeinsames Kind)
- einen Partnerschaftsvertrag haben, der von einem Notar erstellt wurde
- einen Haushalt führen, der für ein anderes Gesetz oder eine andere Regelung schon als ein gemeinsamer Haushalt eingestuft wird
Sie mieten oder vermieten einen Teil der Wohnung
Vermieten Sie einen Teil Ihrer Wohnung? Oder sind Sie selbst Mieter und teilen die Wohnung mit Ihrem Vermieter? Dann liegt vielleicht eine geschäftliche Beziehung vor. Sie können dann eine Hinterbliebenenleistung bekommen.
Sie haben eine geschäftliche Beziehung
Sie haben nur dann eine geschäftliche Beziehung mit jemandem, wenn:
- Sie Ihre Wohnung mit einer oder mehreren Personen teilen. Sie mieten ein Zimmer oder sind zahlender Gast bei einer anderen Person. Oder Sie vermieten ein Zimmer oder beherbergen einen zahlenden Gast.
- Sie und der andere/die anderen Bewohner eine rein geschäftliche Beziehung haben
- Sie und der andere/die anderen Bewohner dies schriftlich vereinbart haben
- Sie die geschäftliche Beziehung mit einem Vertrag und mit Kontoauszügen nachweisen können
Verwenden Sie unsere Musterverträge
Legen Sie eine geschäftliche Beziehung immer in einem Vertrag fest. Auf unserer Website finden Sie einen Mustervertrag, der alle Voraussetzungen erfüllt. Sie können diesen Vertrag herunterladen.
Sie haben keine geschäftliche Beziehung
Nach dem niederländischen Hinterbliebenengesetz (Anw) haben Sie keine geschäftliche Beziehung, wenn:
- Sie früher mit der anderen Person verheiratet waren oder mit dieser Person zusammengewohnt haben
- Sie ein gemeinsames Kind haben oder wenn das Kind der einen Person von der anderen Person anerkannt wurde
- Sie und die andere Person bei einem Notar einen Partnerschaftsvertrag geschlossen habenPartnerschaftsvertrag
- Ihr Haushalt im Rahmen eines anderen Gesetzes oder einer anderen Regelung bereits als ein gemeinsamer Haushalt eingestuft wird
Haben Sie und die andere Person keine geschäftliche Beziehung? Dann prüfen wir, ob Sie einen gemeinsamen Haushalt führen.
Sie pflegen eine andere Person oder werden gepflegt
Wohnen Sie mit jemandem zusammen, weil diese Person einen intensiven Versorgungsbedarf hat oder weil Sie einen intensiven Versorgungsbedarf haben? Dann können Sie eine Hinterbliebenenleistung bekommen. Nach dem niederländischen Hinterbliebenengesetz (Anw) führen Sie dann keinen gemeinsamen Haushalt .
Sie wohnen mit einem Kostenteiler zusammen
Wohnen Sie mit einem Kostenteiler oder mehreren Kostenteilern zusammen? Dann bekommen Sie eine niedrigere Hinterbliebenenleistung. Wie viele Kostenteiler bei Ihnen wohnen, spielt keine Rolle. Das Einkommen der Kostenteiler wird bei der Berechnung der Hinterbliebenenleistung nicht berücksichtigt.
Wann ist jemand ein Kostenteiler?
Ein Kostenteiler ist:
- eine Person im Alter von mindestens 27 Jahren, die bei Ihnen wohnt
- Dies kann ein Bekannter sein oder ein Familienmitglied, zum Beispiel Ihr Kind, Ihr Bruder oder Ihre Schwester. Welche Beziehung Sie zum Kostenteiler haben, ist nicht wichtig.
Es spielt hierbei keine Rolle, ob sich der Kostenteiler an den Haushaltskosten beteiligt oder nicht. Nach dem niederländischen Hinterbliebenengesetz (Anw) führen Sie mit dieser Person keinen gemeinsamen Haushalt .
Wann ist jemand kein Kostenteiler
Eine Person ist kein Kostenteiler, wenn:
- Sie einen Teil Ihrer Wohnung an jemand anders vermieten oder wenn Sie selbst bei einer anderen Person einen Teil des Wohnraums mieten
- bei Ihnen ein zahlender Gast wohnt oder wenn Sie als zahlender Gast bei einer anderen Person wohnen
- die Person eine Ausbildung macht und hierfür eine Ausbildungsförderung (Niederlande: studiefinanciering) bekommen kann. Diese Person ist jünger als 30 Jahre.