Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten
Es ist wichtig, dass Sie uns über Änderungen Ihrer persönlichen Situation informieren, weil die Höhe Ihrer Leistung von Ihrer persönlichen Situation abhängt.
Informieren Sie uns immer korrekt und rechtzeitig. Wenn Sie dies nicht tun, können wir ein Bußgeld festsetzen. Vielleicht prüfen wir dann auch die Rechtmäßigkeit der Leistung und ob ein Leistungsmissbrauch vorliegt.
Sehen Sie, was Sie tun müssen, um ein Bußgeld oder eine Überprüfung zu vermeiden.
Melden Sie Änderungen innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, gilt eine Frist von 6 Wochen.
Sie können Ihre Änderung schnell und sicher über „Meine SVB“ melden.
Wir haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Angaben zu kontrollieren. Zum Beispiel:
- bei der Gemeinde, um zu prüfen, wer an Ihrer Adresse gemeldet ist
- mit einem Hausbesuch, um Ihre Wohnsituation zu überprüfen
- indem wir andere Instanzen oder Ihre Bank um Informationen bitten
- im Internet, zum Beispiel über soziale Medien und Suchmaschinen wie Google
Kontrolle von Angaben, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Auch dann können wir Ihre Angaben kontrollieren.
> Weitere Informationen zur Kontrolle außerhalb der Niederlande
Vorübergehender Aufenthalt außerhalb der Niederlande
Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum oder öfter eine Zeit lang außerhalb der Niederlande aufhalten, kann dies Folgen für Ihre Leistung haben. Nehmen Sie deshalb Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich längere Zeit außerhalb der Niederlande aufhalten.
Wenn Sie zu viel Leistung bekommen, müssen Sie diesen Betrag zurückzahlen. Haben Sie zu viel Leistung erhalten, weil Sie uns nicht oder nicht korrekt informiert haben? Dann müssen Sie eventuell ein Bußgeld zahlen. Das normale Bußgeld ist so hoch wie die Hälfte des zu viel gezahlten Leistungsbetrags. Das Bußgeld kann aber auch höher oder niedriger sein.
Bei Beträgen über 50.000 € prüfen wir immer, ob Sie uns absichtlich nicht informiert haben. Wir können bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Es ist also wichtig, dass Sie uns immer innerhalb von 4 Wochen über eine Änderung informieren. Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, melden Sie uns Änderungen innerhalb von 6 Wochen.
Wenn wir vermuten, dass Betrug oder Leistungsmissbrauch vorliegt, können wir Informationen bei anderen Instanzen und bei der Bank einholen. Eine solche Überprüfung führen wir mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft durch. Wenn aus unserer Überprüfung hervorgeht, dass Sie vielleicht einen Betrug begangen haben, laden wir Sie zu einem Gespräch – einer Vernehmung – ein.
Wie verläuft eine Vernehmung?
Bei einer Vernehmung soll geklärt werden, ob Sie etwas falsch gemacht haben und ob Sie dies absichtlich getan haben. In dem Gespräch können Sie Ihre Situation genau erläutern. Wir stellen Ihnen Fragen, wenn uns etwas nicht deutlich ist. Sie können einen Rechtsanwalt mitbringen. Von der Vernehmung bekommen Sie ein Protokoll.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Wenn aus unserer Überprüfung hervorgeht, dass Sie möglicherweise einen Betrug begangen haben, erstatten wir Anzeige beim Staatsanwalt. Der Richter entscheidet, ob Sie schuldig sind oder nicht. Auch wenn der Staatsanwalt entscheidet, kein Strafverfahren gegen Sie zu eröffnen, müssen Sie der SVB den zu viel gezahlten Betrag zurückzahlen. Und Sie müssen eventuell auch trotzdem noch ein Bußgeld zahlen.
Glauben Sie, dass jemand in Ihrer Umgebung eine Leistung von uns bekommt und etwas nicht stimmt? Teilen Sie uns dies mit. Verwenden Sie das Online-Formular oder rufen Sie uns an. Unsere Telefonnummer lautet: +31 30 264 98 80.
Wenn Sie uns lieber einen Brief schreiben, laden Sie das Formular zur Betrugsmeldung von unserer Website herunter. Drucken Sie das Formular aus. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular zu. Unsere Adresse steht unten auf dem Formular.
Aus Datenschutzgründen können wir Sie nicht über das Ergebnis unserer Überprüfung informieren.