Prüfung der Erwerbsminderung Schritt für Schritt

Haben Sie eine Hinterbliebenenleistung beantragt? Und haben Sie angegeben, dass Sie zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind? Dann prüft das UWV , ob das tatsächlich der Fall ist.

Auf dieser Seite werden die einzelnen Schritte dieser Prüfung beschrieben.

Die 4 Schritte der Prüfung

  1. Schritt 1: Wir rufen Sie an

    Wir rufen Sie an, um Ihnen zu erklären, was Sie erwarten können. Für die Prüfung braucht das UWV zum Beispiel häufig noch Angaben von Ihnen, und zwar auch dann, wenn Sie schon eine Leistung vom UWV bekommen.

  2. Schritt 2: Sie erhalten ein Formular

    Sie erhalten von uns ein Formular. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.

  3. Schritt 3: Sie senden das Formular an das UWV

    Senden Sie das ausgefüllte Formular innerhalb von 10 Tagen an das UWV. Dann kann das UWV die Prüfung innerhalb von 6 Wochen abschließen. Wenn Sie das Formular später zusenden, kann die Prüfung länger als 6 Wochen dauern. Wenn das UWV während der Prüfung noch Fragen hat, nimmt das UWV Kontakt mit Ihnen auf.

  4. 4. Schritt: Wir senden Ihnen den Bescheid zu

    Wenn das UWV die Prüfung abgeschlossen hat, teilt das UWV uns dies mit. Sie erhalten dann einen Bescheid von uns. In diesem Bescheid steht, ob Sie eine Hinterbliebenenleistung bekommen oder nicht.