Wann bekommen Sie eine Anw-Leistung oder eine Waisenleistung?

Ist Ihr Partner/Ihre Partnerin oder Ihr Expartner/Ihre Expartnerin verstorben und erfüllen Sie die Voraussetzungen nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw)? Dann können Sie eine Anw-Leistung bekommen. Die Leistung endet, wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Erfüllt eine Waise die Voraussetzungen des Anw? Dann besteht Anspruch auf eine Waisenleistung, solang die Waise die Voraussetzungen erfüllt.

Wählen Sie Ihre Situation aus

  1. Mein Partner/Meine Partnerin ist verstorben

    Sie können eine Anw-Leistung bekommen, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben und die anderen Voraussetzungen erfüllen.

  2. Mein Expartner/Meine Expartnerin ist verstorben

    In bestimmten Fällen können Sie auch eine Anw-Hinterbliebenenleistung bekommen. Hierfür gelten aber besondere Voraussetzungen.

  3. Meine Eltern sind gestorben

    Wenn ein Kind keine Eltern mehr hat, ist dieses Kind eine Waise. Dabei spielt es keine Rolle, ob es die leiblichen Eltern oder die Stiefeltern waren, die verstorben sind. Das Kind kann dann eine Waisenleistung bekommen.