Andere finanzielle Hilfen

Vielleicht können Sie neben Ihrer Hinterbliebenenleistung oder nach dem Ende der Leistung andere finanzielle Hilfen erhalten.

In den Niederlanden wird für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag Kindergeld gezahlt.

Bekommen Sie niederländisches Kindergeld? Dann können Sie eventuell auch ein kindgebundenes Budget bekommen. Ihr Vormund oder Versorger kann das kindgebundene Budget beantragen.

Sind Sie mindestens 18 Jahre alt und wohnen Sie in einer Mietwohnung? In den Niederlanden können Sie dann eventuell einen Mietzuschlag vom Dienst Toeslagen erhalten.

Sind Sie 18 Jahre oder älter? In den Niederlanden sind Sie dann verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Sie können hierfür eventuell einen Krankenversicherungszuschlag vom Dienst Toeslagen erhalten.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer niederländischen Wohngemeinde, ob Sie Anspruch auf Leistungen nach dem niederländischen Gesetz über gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen (Wmo ) oder auf Jugendhilfe haben.

Brauchen Sie besondere Versorgung, weil Sie krank oder behindert sind? Dann können Sie ein persönliches Pflegebudget (PGB) beantragen. Wenn Sie minderjährig sind, kann Ihr Vormund oder Versorger den Antrag für Sie stellen.

Vielleicht können Sie von der Betriebsrentenkasse Ihres verstorbenen Partners/Ihrer verstorbenen Partnerin eine Hinterbliebenenrente bekommen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Betriebsrentenkasse auf.

Haben Sie ein Pflegekind? Dann können Sie vielleicht eine Vergütung für Pflegeelternschaft bekommen. Informieren Sie sich bei Ihrer niederländischen Gemeinde.

Sind Sie jünger als 27 Jahre? Dann können Sie vielleicht vom Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) eine Ausbildungsförderung bekommen.

Einkommen und die Folgen für Ihre Hinterbliebenenleistung

Bestimmte Einkommen können Folgen für die Höhe Ihrer Hinterbliebenenleistung haben.