Sie möchten sich von der Versicherungspflicht nach dem Wlz befreien lassen
Sie können einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem Wlz stellen, wenn:
- Ihr Partner/Ihre Partnerin oder Ihr Familienmitglied für eine internationale Organisation in den Niederlanden arbeitet oder eine Pension von einer solchen Organisation erhält und
- Sie in den Niederlanden wohnen und
- Sie nicht in den Niederlanden arbeiten und
- Sie eine AOW-Leistung bekommen und
- Sie über die kollektive Krankenversicherung der internationalen Organisation ausreichend versichert sind. Die Versicherung muss zumindest eine Kostenerstattung für Leistungen und Aufenthalte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen enthalten.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht dann innerhalb von 4 Monaten. Wenn Sie den Antrag später stellen, gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht erst ab dem Datum, an dem wir Ihren Antrag erhalten haben.