Jahresbescheinigung

Sie wohnen in den Niederlanden

Nutzen Sie die „Berichtenbox“, Ihr digitales Nachrichtenfach ? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung im Januar in Ihrem Nachrichtenfach.

Haben Sie kein Nachrichtenfach? Dann senden wir Ihnen die Jahresbescheinigung im Januar per Post zu.

Sie wohnen außerhalb der Niederlande

Ab Februar senden wir Ihnen die AOW-Jahresbescheinigung per Post zu oder digital an Ihr Nachrichtenfach („Berichtenbox“).

Jahresbescheinigung Ihres Partners/Ihrer Partnerin

Bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin auch eine AOW-Leistung? Es ist möglich, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin die Jahresbescheinigung an einem anderen Tag erhält als Sie.

Jahresbescheinigung einer verstorbenen Person

Die Jahresbescheinigung kann nicht digital verschickt werden. Wir haben die Jahresbescheinigung direkt nach dem Todesfall zusammen mit Informationen zur AOW-Leistung per Post an den hinterbliebenen Partner/die hinterbliebene Partnerin geschickt. War die verstorbene Person alleinstehend? Dann wurde die Jahresbescheinigung direkt an die zuletzt bekannte Adresse der verstorbenen Person geschickt.