Bußgeld und Sanktionen

Wenn sich Ihre Situation ändert, kann sich dies auf Ihre Leistung oder Ihr Kindergeld auswirken. Der Betrag kann sich ändern. Informieren Sie uns daher innerhalb von 4 Wochen über Änderungen. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande, informieren Sie uns innerhalb von 6 Wochen über Änderungen. Informieren Sie uns nicht oder zu spät, kann die SVB ein Bußgeld oder eine Sanktion verhängen.

Bußgeld

Wir setzen ein Bußgeld fest, wenn: 

  • Sie eine Änderung zu spät gemeldet haben 
  • Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben 

In der Regel beträgt das Bußgeld die Hälfte des Betrags, der Ihnen zu viel gezahlt wurde. Das Bußgeld kann jedoch auch höher oder niedriger ausfallen. Das Bußgeld wird höher, wenn Sie uns früher schon einmal eine Änderung zu spät gemeldet haben. Das Bußgeld wird niedriger, wenn Sie einen guten Grund haben, warum Sie die Änderung zu spät gemeldet haben.

Verwarnung

Informieren Sie uns zu spät? Aber Sie haben hierdurch nicht zu viel Geld erhalten? Dann bekommen Sie eine Verwarnung. Sie bekommen auch eine Verwarnung, wenn Sie: 

  • weniger als 150 € zu viel erhalten haben oder 
  • uns innerhalb von 60 Tagen nach der 4-Wochen-Frist doch noch unaufgefordert informieren 

Haben Sie in den vergangenen 2 Jahren schon eine Verwarnung erhalten? Dann wird wohl ein Bußgeld verhängt.

Verwaltungssanktion

Reagieren Sie nicht oder zu spät auf unsere Fragen? Dann können wir eine Sanktion festsetzen Wir ziehen einmalig mindestens 25 € von Ihrer Leistung oder Ihrem Kindergeld ab. Die Sanktion kann auch höher sein, und zwar dann, wenn Sie früher schon einmal nicht rechtzeitig reagiert haben.