Sterbefall

Stirbt eine Person, die AOW-Leistung bekommt? Dann endet die AOW-Leistung einen Tag nach dem Sterbedatum. Dies gilt auch für die AOW-Einkommenszulage .

Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie, was dies für die AOW-Leistung, das Urlaubsgeld und die Jahresbescheinigung der verstorbenen Person bedeutet.

Die verstorbene Person hat ab dem Monat Mai bis zum Sterbedatum Urlaubsgeld aufgebaut. Wir zahlen das Urlaubsgeld direkt auf das Konto der verstorbenen Person. 

Wurden bereits für den ganzen Monat AOW-Leistung und AOW-Einkommenszulage gezahlt? Dann wurde vielleicht zu viel gezahlt. Wir ziehen den zu viel gezahlten Betrag vom Urlaubsgeld ab. Manchmal müssen die Hinterbliebenen noch einen Betrag zurückzahlen.

Schreiben zur AOW-Leistung und Jahresbescheinigung

Wir schicken das Schreiben zur AOW-Leistung an die zuletzt bekannte Adresse der verstorbenen Person. 

Mit diesem Schreiben verschicken wir auch die Jahresbescheinigung. Heben Sie diese gut auf. Wir können die Jahresbescheinigung nicht digital verschicken.

Meine SVB

Nach dem Tod ist eine Anmeldung in der Online-Umgebung „Meine SVB“ nicht mehr möglich und können die Daten der verstorbenen Person dort nicht mehr eingesehen werden.

Der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person erhält Sterbegeld . Wir zahlen auch das Urlaubsgeld aus, das ab Mai bis zum Sterbedatum aufgebaut wurde. 

Wurden bereits für den ganzen Monat AOW-Leistung und AOW-Einkommenszulage der verstorbenen Person gezahlt? Dann wurde vielleicht zu viel gezahlt. Wir ziehen den zu viel gezahlten Betrag vom Urlaubsgeld und Sterbegeld ab. 

Partner/-in hat das AOW-Eintrittsalter erreicht 

Sind Sie der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person? Und erhalten Sie eine AOW-Leistung? Dann bekommen Sie ab dem Monat, in dem Ihr Partner oder Ihre Partnerin gestorben ist, automatisch einen höheren Betrag, und zwar den Betrag für Personen, die allein wohnen. 

Partner/-in hat das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht. 

Sind Sie der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person? Und haben Sie Ihr AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann können Sie eine Hinterbliebenenleistung bekommen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie versorgen ein Kind unter 18 Jahren. 
  • Sie sind zu mindestens 45 % erwerbsgemindert. 

Schreiben zur AOW-Leistung und Jahresbescheinigung 

Sie erhalten ein Schreiben zur AOW-Leistung. Mit diesem Schreiben verschicken wir auch die Jahresbescheinigung Ihres verstorbenen Partners/Ihrer verstorbenen Partnerin. Heben Sie diese gut auf. Wir können die Jahresbescheinigung nicht digital verschicken.

Meine SVB

Nach dem Tod ist eine Anmeldung in der Online-Umgebung „Meine SVB“ nicht mehr möglich und können die Daten der verstorbenen Person dort nicht mehr eingesehen werden.

Sterbegeld

Sind Sie der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person? Dann wird das Sterbegeld automatisch an Sie ausgezahlt. Sie brauchen hierfür nichts zu tun. Haben Sie und die verstorbene Person getrennt gelebt? Dann bekommen Sie kein Sterbegeld.

Wenn die verstorbene Person keinen Partner oder keine Partnerin hatte, können die hinterbliebenen Kinder unter 18 Jahren Sterbegeld bekommen. Wenn die verstorbene Person auch keine Kinder unter 18 Jahren hatte, kann die Person, die mit dem/der Verstorbenen in derselben Wohnung im Familienverband lebte, Sterbegeld bekommen. 

Haben Sie kein Sterbegeld bekommen und glauben Sie, dass Sie Anspruch auf Sterbegeld haben? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Beantragen Sie das Sterbegeld innerhalb von einem Jahr nach dem Sterbedatum.

Wann müssen Sie uns über den Sterbefall informieren?

Wohnte die verstorbene Person in den Niederlanden? Informieren Sie dann die Gemeinde, in der die Person gestorben ist, über den Sterbefall. In bestimmten Fällen müssen Sie den Sterbefall auch der SVB melden. 

Wählen Sie eine Situation aus und sehen Sie, ob und wie schnell Sie die SVB über den Sterbefall informieren müssen.

Sie brauchen uns nicht über den Sterbefall zu informieren. Informieren Sie aber die Gemeinde, in der die Person gestorben ist. 

Der Hausarzt oder Arzt im Krankenhaus muss zuerst einen Totenschein ausstellen. Sie können das Bestattungsinstitut bitten, den Sterbefall zu melden und alle weiteren Angelegenheiten zu regeln.

Die Gemeinde informiert uns über den Sterbefall. Danach bekommen die Hinterbliebenen von uns einen Brief zur AOW-Leistung, in dem steht, was sie erwarten können.

Sie müssen uns so bald wie möglich über den Sterbefall informieren, in jedem Fall innerhalb von 4 Wochen. Dann können wir die Zahlung beenden.

Danach bekommen die Hinterbliebenen einen Brief zur AOW-Leistung, in dem steht, was sie erwarten können.

Sie müssen uns so bald wie möglich über den Sterbefall informieren, in jedem Fall innerhalb von 6 Wochen. Dann können wir die Zahlung beenden. 

Danach bekommen die Hinterbliebenen einen Brief zur AOW-Leistung, in dem steht, was sie erwarten können.

Sie müssen uns so bald wie möglich über den Sterbefall informieren, in jedem Fall innerhalb von 6 Wochen. Dann können wir die Zahlung beenden. 

Danach bekommen die Hinterbliebenen einen Brief zur AOW-Leistung, in dem steht, was sie erwarten können.

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