Was wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen?
Was genau von Ihrer AOW-Leistung abgezogen wird, hängt davon ab, ob Sie in den Niederlanden oder außerhalb der Niederlande wohnen.
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Lohnabgaben
Von Ihrer AOW-Leistung werden Lohnabgaben einbehalten. Lohnabgaben bestehen aus:
- Lohnsteuer und
- einem Beitrag nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw ) und
- einem Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz )
Sie können eine Abgabenermäßigung bekommen. Dadurch zahlen Sie weniger Steuern und Beiträge.
Lohnabgaben
Von Ihrer AOW-Leistung werden Lohnabgaben einbehalten. Lohnabgaben bestehen aus:
- Lohnsteuer und
- einem Beitrag zu den niederländischen Volksversicherungen
Ob diese von Ihrer AOW-Leistung einbehalten werden, hängt von den Vereinbarungen zwischen den Niederlanden und Ihrem Wohnland ab.
Behalten wir keine Lohnabgaben ein? Dann wird Ihre AOW-Leistung in Ihrem Wohnland besteuert.
Zvw-Beitrag
Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw ) einbehalten.
Krankenversicherungsbeitrag
Sie zahlen selbst einen Beitrag für Ihre Krankenversicherung. Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt davon ab, welche Krankenversicherung Sie haben.
Wlz- oder Wmo-Selbstbeteiligung
Es kann noch ein anderer Betrag einbehalten werden:
- Wlz -Selbstbeteiligung
- Wmo -Selbstbeteiligung
Sie brauchen diese Selbstbeteiligung nur zu zahlen, wenn Sie in einer Einrichtung wohnen.
Wmo-Selbstbeteiligung
Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen (Wmo ) einbehalten. Einen Teil der Kosten zahlen Sie selbst: die Wmo-Selbstbeteiligung.
Das CAK stellt fest, wie viel Selbstbeteiligung Sie zahlen müssen.
Wlz-Selbstbeteiligung
Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag für das niederländische Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) einbehalten. Einen Teil der Kosten zahlen Sie selbst: die Wlz-Selbstbeteiligung.
Das CAK stellt fest, wie viel Selbstbeteiligung Sie zahlen müssen.
Zvw-Auslandsbeitrag
Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Auslandsbeitrag für die Krankenversicherung (Zvw ) einbehalten. Dieser Beitrag besteht aus maximal 3 Teilbeträgen:
- Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw)
- Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz )
- ein fester Beitrag , der je nach Land unterschiedlich ist und davon abhängt, wie teuer die Gesundheitsversorgung in einem Land ist. Das CAK entscheidet, ob Sie diesen Vertragsbeitrag zahlen müssen.
- Weitere Informationen zur Krankenversicherung im Ausland finden Sie auf der Website des CAK Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zum Vertragsbeitrag finden Sie auf der Website des CAK Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.