Was wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen?

Was genau von Ihrer AOW-Leistung abgezogen wird, hängt davon ab, ob Sie in den Niederlanden oder außerhalb der Niederlande wohnen.

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Lohnabgaben

Von Ihrer AOW-Leistung werden Lohnabgaben einbehalten. Lohnabgaben bestehen aus:

  • Lohnsteuer und 
  • einem Beitrag nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw ) und 
  • einem Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz )

Sie können eine Abgabenermäßigung bekommen. Dadurch zahlen Sie weniger Steuern und Beiträge.

Lohnabgaben

Von Ihrer AOW-Leistung werden Lohnabgaben einbehalten. Lohnabgaben bestehen aus:

  • Lohnsteuer und 
  • einem Beitrag zu den niederländischen Volksversicherungen

Ob diese von Ihrer AOW-Leistung einbehalten werden, hängt von den Vereinbarungen zwischen den Niederlanden und Ihrem Wohnland ab. 

Behalten wir keine Lohnabgaben ein? Dann wird Ihre AOW-Leistung in Ihrem Wohnland besteuert.

Zvw-Beitrag

Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw ) einbehalten.

Krankenversicherungsbeitrag

Sie zahlen selbst einen Beitrag für Ihre Krankenversicherung. Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt davon ab, welche Krankenversicherung Sie haben.

Wlz- oder Wmo-Selbstbeteiligung

Es kann noch ein anderer Betrag einbehalten werden:

  • Wlz -Selbstbeteiligung
  • Wmo -Selbstbeteiligung

Sie brauchen diese Selbstbeteiligung nur zu zahlen, wenn Sie in einer Einrichtung wohnen.

Wmo-Selbstbeteiligung

Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen (Wmo ) einbehalten. Einen Teil der Kosten zahlen Sie selbst: die Wmo-Selbstbeteiligung.

Das CAK stellt fest, wie viel Selbstbeteiligung Sie zahlen müssen.

Wlz-Selbstbeteiligung

Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag für das niederländische Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) einbehalten. Einen Teil der Kosten zahlen Sie selbst: die Wlz-Selbstbeteiligung.

Das CAK stellt fest, wie viel Selbstbeteiligung Sie zahlen müssen.

Zvw-Auslandsbeitrag

Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Auslandsbeitrag für die Krankenversicherung (Zvw ) einbehalten. Dieser Beitrag besteht aus maximal 3 Teilbeträgen:

  • Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw)
  • Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz )
  • ein fester Beitrag , der je nach Land unterschiedlich ist und davon abhängt, wie teuer die Gesundheitsversorgung in einem Land ist. Das CAK entscheidet, ob Sie diesen Vertragsbeitrag zahlen müssen.