Was ist ein gemeinsamer Haushalt nach dem AOW?

Wenn 2 Personen ab 18 Jahren zusammenwohnen und beide regelmäßig einen Beitrag zum Haushalt leisten, dann führen diese Personen nach dem niederländischen Allgemeinen Altersgesetz (AOW) einen gemeinsamen Haushalt. Wir erklären auf dieser Seite genauer, was damit gemeint ist.

Wann wohnen 2 Personen zusammen?

Wir prüfen die tatsächliche Wohnsituation, um festzustellen, ob 2 Personen zusammenwohnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Personen an derselben Adresse oder an verschiedenen Adressen gemeldet sind.

Beitrag zum Haushalt

Es gibt 2 Möglichkeiten, einen Beitrag zum Haushalt zu leisten: 

  • indem ein finanzieller Beitrag zum Beispiel zu den Wohnkosten, den Kosten für den Lebensunterhalt oder zu anderen Kosten geleistet wird 
  • indem man auf eine andere Art und Weise füreinander sorgt und zum Beispiel putzt, einkauft, kocht oder Behördengänge erledigt, sich um die Post kümmert oder die andere Person im Krankheitsfall pflegt.

Beide Arten des Beitrags zum Haushalt müssen einen bestimmten Umfang haben und öfter als ab und zu stattfinden. Wir erklären dies mit einigen Beispielen.

Beispiele für den Beitrag zum Haushalt

In den folgenden Beispielen erklären wir die Voraussetzungen „bestimmter Umfang“ und „öfter als ab und zu“ genauer.

Frau Fischer bekommt eine AOW-Leistung und wohnt in derselben Wohnung wie ihr Bruder. Sie teilen die Haushaltskosten, halten beide die Wohnung sauber und erledigen beide die Wocheneinkäufe. Sie leisten beide einen Beitrag zum Haushalt und erfüllen deshalb die Voraussetzung. Frau Fischer und ihr Bruder führen einen gemeinsamen Haushalt.

Frau Meier bekommt eine AOW-Leistung. Ihr Enkel Mika studiert und wohnt bei ihr im Haus. Mika putzt manchmal und kauft ab und zu ein. Mika zahlt nichts oder nur wenig. Mika erfüllt die Voraussetzung nicht. Frau Meier und Mika führen keinen gemeinsamen Haushalt.

Frau Schmidt bekommt eine AOW-Leistung und wohnt zusammen mit Frau Becker, einer Freundin, im selben Haus. 

Frau Schmidt macht sauber, geht einkaufen, kocht und kümmert sich um die Wäsche. Frau Becker zahlt die Haushaltskosten. 

Beide leisten einen Beitrag zum Haushalt und erfüllen die Voraussetzung. Frau Schmidt und Frau Becker führen einen gemeinsamen Haushalt.

In bestimmten Situationen liegt immer ein gemeinsamer Haushalt vor

In bestimmten Situationen liegt nach dem AOW immer ein gemeinsamer Haushalt vor. Es spielt dann keine Rolle, ob ein Beitrag zum Haushalt geleistet wird. 

Es liegt ein gemeinsamer Haushalt vor, wenn 2 Personen in derselben Wohnung wohnen und: 

  • miteinander verheiratet waren 
  • früher schon einmal zusammengewohnt haben 
  • zusammen ein eigenes oder anerkanntes Kind haben 
  • einen Partnerschaftsvertrag haben, der von einem Notar erstellt wurde 
  • einen Haushalt führen, der für ein anderes Gesetz oder eine andere Regelung schon als ein gemeinsamer Haushalt eingestuft wird

Die Höhe der AOW-Leistung hängt von Ihrer Wohnsituation ab

Ist Ihre Situation anders als in den Beispielen? Oder wohnen Sie mit mehreren Personen im Alter von mindestens 18 Jahren in derselben Wohnung? Informieren Sie sich dann auf der Seite „Die Höhe der AOW-Leistung hängt von Ihrer Wohnsituation ab“.