Was ist eine internationale Entsendung?

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb der Niederlande einsetzt, spricht man von „internationaler Entsendung“. Auch Selbstständige können entsandt werden. 

Hierfür ist eine A1-Bescheinigung/certificate of coverage erforderlich. Mit der niederländischen A1-Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie in den Niederlanden versichert bleiben.

Nein. Eine internationale Entsendung ist nur für Länder der EU (Europäische Union), des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) und für Vertragsstaaten möglich.

Nein. Werden Sie (oder wird Ihr Arbeitnehmer) für unbestimmte Zeit außerhalb der Niederlande arbeiten? Wurde also kein Enddatum vereinbart? Dann sind Sie (oder ist Ihr Arbeitnehmer) nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert, sondern in dem Land, in dem gearbeitet wird. 

Wichtiger Hinweis: Dies gilt nicht für Beamte, die bei einer niederländischen Behörde beschäftigt sind.

Sind Sie Arbeitgeber oder selbstständig erwerbstätig? Dann können Sie die A1-Bescheinigung bei uns beantragen. Wie Sie den Antrag stellen, hängt von Ihrer Situation ab. Die A1-Bescheinigung ist kostenlos.

Nein, aber das ist meistens auch nicht nötig. In fast allen Ländern akzeptieren die Kontrollbehörden die Empfangsbestätigung oder eine Kopie des Antrags. Sie brauchen nicht auf die A1-Bescheinigung zu warten. 

Wird eine Kopie des Antrags doch nicht akzeptiert? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir prüfen dann, ob wir Ihren Antrag vorziehen können.