DigiD-Vollmacht

Möchten Sie, dass eine andere Person Ihre Angelegenheiten online regelt? Mit einer DigiD-Vollmacht ist dies auf sichere Art möglich.

Sind Sie die Person, die für eine andere Person Angelegenheiten regeln soll? Dann können Sie eine DigiD-Vollmacht bekommen.

Wählen Sie ein Thema aus, zu dem Sie mehr wissen möchten.

  • Möchten Sie Ihre Angelegenheiten über „Meine SVB“ regeln? Ist es Ihnen aber lieber, wenn Ihnen jemand dabei hilft? Dann können Sie dieser Person eine DigiD-Vollmacht geben.
  • Die DigiD-Vollmacht ist sicher. Sie entscheiden selbst, wer Ihre Angelegenheiten auf „Meine SVB“ für Sie erledigen soll. Sie brauchen hierfür niemandem Ihren eigenen DigiD zu geben.
  • Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person brauchen nicht am selben Ort zu sein, um Ihre Angelegenheiten regeln zu können.

Sie entscheiden selbst, wem Sie eine DigiD-Vollmacht geben möchten. Das kann ein Familienmitglied sein oder Ihr Steuerberater/Ihre Steuerberaterin, aber zum Beispiel auch ein/eine Sozialarbeiter/-in.

Sie können nur eine Person bevollmächtigen, die einen eigenen DigiD oder einen von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis hat. Die bevollmächtigte Person meldet sich bei uns mit ihrer eigenen DigiD oder dem eigenen elektronischen Identitätsnachweis an und kann dann auf Meine SVB Angelegenheiten für Sie regeln.von der EU anerkannter elektronischer Identitätsnachweis

Ausnahme: Es ist noch nicht möglich, einem Betreuer eine DigiD-Vollmacht zu geben.

Die bevollmächtigte Person kann: 

  • auf „Meine SVB“ Ihre persönlichen Daten einsehen
  • über „Meine SVB“ für Sie eine Änderung melden, einen Antrag stellen, eine Mitteilung versenden oder Dokumente hochladen
  • auf MijnOverheid über das eigene Nachrichtenfach die Post lesen, die Sie von der SVB bekommen. Das ist nur dann möglich, wenn Sie angegeben haben, dass Sie unsere Post digital erhalten möchten.

Die von Ihnen bevollmächtigte Person regelt in Ihrem Auftrag die Angelegenheiten für Sie. Sie bleiben selbst verantwortlich dafür, dass Ihre Angelegenheiten bei der SVB richtig und rechtzeitig erledigt werden. 

Sie können von einem Familienmitglied oder einem/einer Bekannten bevollmächtigt werden, aber zum Beispiel auch von einem Nachbarn/einer Nachbarin.

Sie können die DigiD-Vollmacht selbst beantragen. Sie können aber auch die Person bitten, die Ihre Angelegenheiten regeln soll, die Vollmacht zu beantragen. 

In bestimmten Fällen müssen Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person unser Vollmachtformular verwenden, nämlich dann, wenn die bevollmächtigte Person:

  • die SVB mündlich oder schriftlich um Auskunft bitten will
  • der SVB mündlich oder schriftlich Angaben machen will
  • die Briefe erhalten soll, die die SVB an Sie sendet 
  • Ihre Daten erhalten, ändern oder ergänzen soll und diese Daten unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen 

Für das persönliche Pflegebudget (PGB) können Sie keine DigiD-Vollmacht erteilen. 

Bevollmächtigte können PGB-Angelegenheiten aber auf eine andere Art und Weise regeln, auch online.