Neue Wohnlandfaktoren ab 1. Januar 2025

Wohnt Ihr Kind in einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und auch nicht in der Schweiz? Dann müssen Sie damit rechnen, dass die Höhe des Kindergelds an das Kostenniveau des Wohnlandes angepasst wird.

Pro Land wurde festgelegt, welcher Prozentsatz des vollen Kindergeldbetrags ausgezahlt wird. Dieser Prozentsatz wird als Wohnlandfaktor bezeichnet. Der Wohnlandfaktor wird ein Mal pro Jahr von der niederländischen Regierung festgelegt. Für bestimmte Länder gilt ab 1. Januar 2025 ein neuer Prozentsatz.

Wurde für das Wohnland Ihres Kindes ein neuer Prozentsatz festgelegt? Dann erhalten Sie Ende 2024 ein Schreiben, mit dem Sie über den neuen Betrag informiert werden.

Kein Wohnlandfaktor für bestimmte Länder

Nach verschiedenen Gerichtsurteilen wenden wir den Wohnlandfaktor für bestimmte Länder nicht an. Sehen Sie hierzu die Übersicht auf der Website der niederländischen Regierung. In der Übersicht steht neben bestimmten Ländern ein Sternchen (*). Lesen Sie die Erläuterungen zu den Sternchen über der Tabelle und die Fußnoten 1 bis 3 unter der Tabelle.

Kein Kindergeld in Ländern, mit denen keine internationalen Vereinbarungen getroffen wurden

Wohnt Ihr Kind in einem Land, mit dem die Niederlande keine internationalen Vereinbarungen getroffen haben? Dann bekommen Sie für Ihr Kind kein Kindergeld aus den Niederlanden.

Arbeiten Sie für eine niederländische Behörde oder für bestimmte Entwicklungshilfeorganisationen? Dann können Sie wohl Kindergeld aus den Niederlanden bekommen. Das Kindergeld wird aber an das Kostenniveau des Wohnlands angepasst.