Sie studieren oder machen ein Praktikum

Machen Sie in den Niederlanden ein Auslandsstudium? Dann sind Sie in der Regel nicht nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert. 

Wohnen Sie in den Niederlanden und werden Sie außerhalb der Niederlande studieren? Dann sind Sie weiterhin nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert. Die Situation ändert sich, wenn Sie eine bezahlte Arbeit aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum machen.

Sie haben eine bezahlte Arbeit oder machen ein bezahltes Praktikum

Nehmen Sie in dem Land, in dem Sie studieren, eine bezahlte Arbeit auf? Oder machen Sie ein Praktikum, für das Sie bezahlt werden? Dann kann sich Ihre Versicherung nach dem niederländischen Kindergeldgesetz ändern.

Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie die Informationen zur Versicherung.

Wenn Sie für ein Auslandsstudium in die Niederlande kommen, sind Sie nicht nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert. Das gilt auch dann, wenn Sie an einer Adresse in den Niederlanden gemeldet sind.

Mit „studieren“ meinen wir, dass Sie eine Ausbildung machen, die:

  • fachkundig geleitet wird
  • auf ein Examen für einen Ausbildungsabschluss (Diplom) vorbereitet
  • dafür sorgt, dass Sie die Tätigkeit ausüben können, für die Sie ausgebildet werden

Außerdem müssen Sie mehr als 19 Stunden pro Woche mit der Ausbildung beschäftigt sein. Hierzu zählen Unterrichtsstunden und Zeit für Hausaufgaben. Auch Praxisunterricht, Aktivitäten, die nicht zum Pflichtunterricht gehören, und Fahrtzeiten von und zur Ausbildungsstätte zählen mit.  

Sie nehmen neben Ihrem Studium eine Arbeit in den Niederlanden auf

Haben Sie zum Beispiel einen Nebenjob, machen Sie ein Praktikum oder sind Sie ehrenamtlich tätig und bekommen Sie hierfür Geld? Dann sind Sie meistens auch nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert.

Werden Sie ein Auslandsstudium außerhalb der Niederlande machen? Dann bleiben Sie nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert. Ob Sie noch an einer Adresse in den Niederlanden gemeldet sind, spielt dabei keine Rolle.

Nehmen Sie während Ihres Studiums im anderen Land eine Arbeit auf und werden Sie für Ihre Arbeit bezahlt? Dann kann sich Ihre Versicherungssituation nach dem niederländischen Kindergeldgesetz ändern.