Sie wohnen nicht in den Niederlanden
Wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, sind Sie im Prinzip nicht nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert . Es gibt jedoch Ausnahmen: Halten Sie sich vorübergehend in einem anderen Land auf, zum Beispiel weil Sie eine längere Reise machen? Dann können Sie wohl versichert bleiben. Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, ob Sie nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert sind.
Sie sind nicht nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert, wenn Sie:
- außerhalb der Niederlande wohnen oder
- aus den Niederlanden in ein anderes Land ziehen
Sind Sie noch an einer Adresse in den Niederlanden gemeldet? Oder besitzen Sie noch ein Haus in den Niederlanden? Für Ihre Versicherung spielt das keine Rolle. Sie sind nicht nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert.
Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, aber in den Niederlanden arbeiten, können Sie wohl nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert sein.
Halten Sie sich vorübergehend außerhalb der Niederlande auf, zum Beispiel weil Sie in einem anderen Land studieren oder eine längere Reise machen? Dann sind Sie in der Regel noch immer nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert. Wenn Sie eine Arbeit in einem anderen Land aufnehmen, kann sich Ihre Versicherungssituation ändern.
Wenn Sie sich längere Zeiträume außerhalb der Niederlande aufhalten, ist nicht immer deutlich, ob Sie noch Einwohner der Niederlande sind. Um festzustellen, ob Sie Einwohner der Niederlande sind und nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert sind, wird zum Beispiel geprüft, in welchem Land:
- Sie sich die meiste Zeit des Jahres aufhalten
- Sie arbeiten
- Sie eine eigene Wohnung haben
- sich Ihre Familie aufhält
- Sie bei einer Gemeinde gemeldet sind
Aufgrund all dieser Angaben wird festgestellt, in welchem Land Sie wohnen. Wird festgestellt, dass Sie kein Einwohner der Niederlande sind? Dann sind Sie in der Regel auch nicht mehr nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert.