Sie wohnen in den Niederlanden

Wenn Sie Einwohner der Niederlande sind, sind Sie in der Regel nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert. Manchmal ist nicht direkt deutlich, ob jemand Einwohner der Niederlande oder Einwohner eines anderen Landes ist. Dann prüfen wir Ihre Situation genauer um festzustellen, ob Sie nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert sind.

Wählen Sie Ihre Situation aus.

Anmeldung bei der Gemeinde ist nicht ausreichend

Sind Sie an einer Adresse in den Niederlanden gemeldet? Das bedeutet für das Kindergeld nicht automatisch, dass Sie Einwohner der Niederlande sind. Um festzustellen, ob Sie Einwohner der Niederlande sind, prüfen wir auch:

  • ob Sie in den Niederlanden arbeiten
  • wo Ihre Familienmitglieder wohnen
  • ob Sie eine Wohnung in den Niederlanden haben
  • warum Sie in die Niederlande gekommen sind
  • ob Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen

Keine niederländische Staatsangehörigkeit

Haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit und auch nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes oder der Schweiz? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Das gilt auch, wenn Sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind. Sie können bei der niederländischen Einwanderungsbehörde IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ziehen Sie zum ersten Mal in die Niederlande? Oder ziehen Sie nach längerer Zeit wieder zurück in die Niederlande? Dann sind Sie meistens nicht direkt ab dem Zuzugsdatum nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert. Das gilt auch dann, wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit haben.

Wir prüfen zum Beispiel, aus welchem Grund Sie in die Niederlande gezogen sind und wo Ihre Familie wohnt.

Wohnen Sie nur für eine kurze Zeit in den Niederlanden, zum Beispiel weil Sie in den Niederlanden studieren oder Ihre Familie besuchen? Dann sind Sie nicht nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert. 

Haben Sie in dieser Zeit eine bezahlte Arbeit in den Niederlanden und auch eine Arbeitserlaubnis hierfür? Dann können Sie wohl nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert sein.