Sie arbeiten in mehreren Ländern

Sind Sie Arbeitnehmer/-in, Selbstständige/-r oder Beamter/Beamtin? Und arbeiten Sie in mehreren Ländern? Dann kann dies Folgen für Ihre Sozialversicherung haben. Es ist wichtig, dass Sie im richtigen Land sozialversichert sind. Damit Sie zum Beispiel aus dem richtigen Land eine Leistung oder eine Erstattung der Kosten der Gesundheitsversorgung bekommen können. Aber auch, damit Sie im richtigen Land Beiträge zahlen.

Wenn Sie im falschen Land versichert sind

Wenn Sie im falschen Land versichert sind, hat dies Folgen für Leistungen, die Kosten der Gesundheitsversorgung und für die Beiträge. Es kann zum Beispiel sein, dass Sie im falschen Land Beiträge zahlen oder dass Sie aus dem falschen Land eine Leistung bekommen.

Wenn sich hinterher herausstellt, dass Sie eigentlich in einem anderen Land versicherungspflichtig waren, kann es sein, dass Sie die zu viel gezahlten Beiträge nicht mehr zurückbekommen. In der Regel müssen Sie dann auch noch in dem Land Beiträge zahlen, in dem Sie versicherungspflichtig waren. Leistungen oder die Erstattung von Kosten der Gesundheitsversorgung, die Sie aus dem falschen Land erhalten haben, müssen Sie zurückzahlen.

Informieren Sie uns, wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten werden

Es ist wichtig, dass Sie wissen, in welchem Land Sie versicherungspflichtig sind. Teilen Sie uns daher rechtzeitig mit, dass Sie in mehreren Ländern arbeiten werden. Sie sind verpflichtet, uns hierüber zu informieren.

Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie die Informationen hierzu.

  1. Teilen Sie uns mit, dass Sie in mehreren Ländern arbeiten werden. 
  2. Wenn wir Ihre Meldung erhalten haben, stellen wir fest, in welchem Land Sie versicherungspflichtig sind. 
  3. Wir informieren die Träger der anderen Länder, in denen Sie arbeiten, über unsere Feststellung, in welchem Land Sie versicherungspflichtig sind. Wir melden dies auch dem Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sind Sie in den Niederlanden pflichtversichert? Dann bestätigen wir Ihnen dies schriftlich.

  1. Wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten werden, teilen Sie dies der Organisation mit, die in Ihrem Wohnland für die Sozialversicherungen zuständig ist. Sie sind verpflichtet, dies zu melden.
  2. Der Träger in Ihrem Wohnland stellt fest, in welchem Land Sie versicherungspflichtig sind. 
  3. Der Träger in Ihrem Wohnland teilt Ihnen mit, in welchem Land Sie versicherungspflichtig sind. Der Träger informiert auch die anderen Länder, in denen Sie arbeiten. 

A1-Bescheinigung kostenlos beantragen

Mit einer A1-Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie in den Niederlanden sozialversichert bleiben. Ihr Arbeitgeber kann diese Bescheinigung für Sie beantragen. 

Sind Sie selbstständig erwerbstätig? Dann können Sie die A1-Bescheinigung selbst beantragen.