Was zählt als Einkommen?

Der Beitrag für die freiwillige Versicherung hängt von Ihrem Gesamteinkommen aus den Niederlanden und aus anderen Ländern ab. Lesen Sie hier, was für die freiwillige Versicherung als Einkommen zählt und was Sie von Ihrem Einkommen abziehen dürfen.

Einkommen für die freiwillige Versicherung

Als Einkommen zählen unter anderem:

  • Lohn oder Entgelt
  • Einkommen aus einer anderen Erwerbstätigkeit
  • Gewinn aus einem eigenen Unternehmen
  • Sozialleistungen und Renten oder Pensionen, zum Beispiel eine Altersrente, Frührente, Hinterbliebenenleistung oder Erwerbsminderungsleistung
  • Eigentumspauschale ("eigenwoningforfait"): ein fester Betrag, der vom Wert Ihres Wohneigentums abhängt. Zahlen Sie Hypothekzinsen für Ihr Wohneigentum, ziehen wir diese von der Pauschale ab.

Was dürfen Sie von Ihrem Einkommen abziehen?

Die folgenden Beträge dürfen Sie von Ihrem Gesamteinkommen abziehen:

  • Sozialversicherungsbeiträge , die von Ihrem Lohn abgeführt wurden
  • Beiträge für Leibrenten
  • Beiträge zur Kranken-, Arbeits-/Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung
  • Spenden an Kirchen oder für einen guten Zweck
  • Unterhaltszahlungen für Ihren Expartner/Ihre Expartnerin
  • bestimmte krankheitsbedingte Kosten

Sie dürfen nicht all diese Kosten in voller Höhe von Ihrem Einkommen abziehen. Hierfür gelten ungefähr dieselben Regeln wie für die niederländische Steuererklärung.

Den Beitrag für die freiwillige Versicherung können Sie nicht von Ihrem Einkommen abziehen.