Andere finanzielle Hilfen

Vielleicht können Sie neben Ihrer Waisenleistung oder nach dem Ende Ihrer Waisenleistung andere finanzielle Hilfen erhalten.

In den Niederlanden wird für alle Kinder unter 18 Jahren Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld kann von einem Vormund oder Versorger beantragt werden.

Brauchen Sie besondere Versorgung, weil Sie krank oder behindert sind? Dann können Sie ein persönliches Pflegebudget (PGB) beantragen. Wenn Sie minderjährig sind, kann Ihr Vormund oder Versorger den Antrag für Sie stellen.

Bekommen Sie niederländisches Kindergeld? Dann können Sie eventuell auch ein kindgebundenes Budget bekommen. Ihr Vormund oder Versorger kann das kindgebundene Budget beantragen.

Sind Sie mindestens 18 Jahre alt und wohnen Sie in einer Mietwohnung? In den Niederlanden können Sie dann eventuell einen Mietzuschlag vom Dienst Toeslagen erhalten.

Sind Sie 18 Jahre oder älter? In den Niederlanden sind Sie dann verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Sie können hierfür eventuell einen Krankenversicherungszuschlag vom Dienst Toeslagen erhalten.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer niederländischen Wohngemeinde, ob Sie Anspruch auf Leistungen nach dem niederländischen Gesetz über gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen (Wmo ) oder auf Jugendhilfe haben.

Wenn der zuletzt verstorbene Elternteil eine Betriebsrente aufgebaut hat, können Sie eventuell von dem Betriebsrentenfonds eine Waisenrente bekommen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Betriebsrentenfonds auf.