Was wird von Ihrer Waisenleistung abgezogen?
Von der Waisenleistung behalten wir Lohnabgaben und eventuell einen Zvw-Beitrag (Krankenversicherungsbeitrag) ein.
Weitere Informationen zu den Lohnabgaben und zum Zvw-Beitrag
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Zu den niederländischen Lohnabgaben zählen die Lohnsteuer und der Beitrag zu den Volksversicherungen . Von der Waisenleistung zahlen Sie Lohnabgaben.
Abgabenermäßigung
Sie brauchen nicht von Ihrem gesamten Einkommen Steuern und Beiträge zu zahlen. Sie haben Anspruch auf eine Abgabenermäßigung. Durch die Abgabenermäßigung zahlen Sie weniger Steuern und Beiträge. Sie dürfen die Abgabenermäßigung nur auf ein einziges Einkommen anwenden lassen.
Haben Sie eine Arbeit, einen Nebenjob oder anderes Einkommen?
Wenn Sie neben Ihrer Waisenleistung noch weiteres Einkommen haben, entscheiden Sie selbst, auf welches Einkommen Sie die Abgabenermäßigung anwenden lassen wollen. Die Abgabenermäßigung darf nur für ein einziges Einkommen eingesetzt werden.
Sie möchten die Abgabenermäßigung anpassen
Möchten Sie die Abgabenermäßigung für Ihre Waisenleistung ändern? Melden Sie sich dann bei „Meine SVB“ an.
Ändern Sie die Abgabenermäßigung für Ihr anderes Einkommen ab demselben Monat.
Wenn Sie in den Niederlanden krankenversichert sind, behalten wir von Ihrer Waisenleistung den Zvw-Beitrag ein. Außerdem zahlen Sie selbst einen Beitrag an Ihre Krankenversicherung. Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab.
Sie wohnen außerhalb der Niederlande
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann hängt es von Ihrem Wohnland ab, was von Ihrer Waisenleistung abgezogen wird.