Eine Waise ist gestorben

Der Tod einer Waise ist ein einschneidendes Ereignis. In dieser schwierigen Zeit müssen Sie vieles regeln. Die Waisenleistung endet einen Tag nach dem Sterbedatum. Sehen Sie hier, ob Sie bei uns noch etwas regeln müssen.

Urlaubsgeld

In der Zeit von Mai bis zum Sterbedatum wurde Urlaubsgeld aufgebaut. Wir zahlen das Urlaubsgeld direkt auf dasselbe Konto aus, auf das auch die Waisenleistung gezahlt wurde.

Die Waisenleistung wurde bereits ausgezahlt

Wurde die Waisenleistung schon für den ganzen Monat ausgezahlt? Dann wurde vielleicht zu viel gezahlt. Den zu viel gezahlten Betrag ziehen wir vom Urlaubsgeld ab. Manchmal müssen die Hinterbliebenen noch einen Betrag zurückzahlen. Darüber informieren wir die Hinterbliebenen schriftlich. Wir senden unser Schreiben an die Adresse der verstorbenen Waise.

Jahresbescheinigung

Die Jahresbescheinigung senden wir an die Adresse der verstorbenen Waise. Heben Sie diese Jahresbescheinigung gut auf. Wir können die Jahresbescheinigung nicht digital versenden.

Anmelden bei „Meine SVB“ ist nicht mehr möglich

Nach dem Tod ist eine Anmeldung in der Online-Umgebung „Meine SVB“ nicht mehr möglich und können die Daten der verstorbenen Waise dort nicht mehr eingesehen werden.

Wann müssen Sie uns über den Sterbefall informieren?

Das hängt davon ab, wo die Waise wohnte und wo die Waise gestorben ist.

Wählen Sie eine Situation aus und sehen Sie, ob und wie schnell Sie die SVB über den Sterbefall informieren müssen.

Sie brauchen uns nicht zu über den Sterbefall zu informieren.

Der Sterbefall muss wohl bei der Gemeinde gemeldet werden. Sie können das Bestattungsinstitut bitten, dies zu tun. Sie brauchen hierfür eine Sterbebescheinigung des Hausarztes oder des Krankenhauses.

Die Gemeinde informiert uns dann über den Sterbefall.

Sie müssen uns über den Sterbefall informieren. Melden Sie den Sterbefall innerhalb von 4 Wochen, am besten so schnell wie möglich. Dann können wir die Zahlungen beenden.

Sie müssen uns über den Sterbefall informieren. Melden Sie den Sterbefall innerhalb von 6 Wochen, am besten so schnell wie möglich. Dann können wir die Zahlungen beenden.