Waisenleistung beantragen, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen
Sie wohnen außerhalb der Niederlande. Wo beantragen Sie die Waisenleistung dann? Das hängt von Ihrem Wohnland ab. Für Länder der Europäischen Union (EU ) gelten andere Regeln als für Vertragsstaaten , für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder andere Länder.
Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie, wie Sie die Waisenleistung beantragen können.
Sie können selbst wählen, wo Sie die Waisenleistung beantragen. Dies ist möglich bei dem Sozialversicherungsträger
- in Ihrem Wohnland oder
- in dem Land, in dem Ihr zuletzt gestorbener Elternteil am Sterbedatum versichert war
Wir empfehlen Ihnen, die Waisenleistung in Ihrem Wohnland zu beantragen.
Wohnen Sie in einem Vertragsstaat oder in einem EWR-Land? Beantragen Sie die Waisenleistung dann bei dem Sozialversicherungsträger in dem Land, in dem Ihr zuletzt gestorbener Elternteil am Sterbedatum versichert war.
Wohnen Sie nicht in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Ihr zuletzt gestorbener Elternteil hat in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet
Dann können Sie vielleicht eine Waisenleistung aus diesem Land bekommen. Wir regeln den Antrag für Sie bei den Trägern in diesem Land.
Ihr zuletzt gestorbener Elternteil hat nicht in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet
Nehmen Sie selbst Kontakt mit den Trägern in dem Land auf, in dem Ihr zuletzt gestorbener Elternteil am Sterbedatum versichert war.
Ändert sich die Waisenleistung, die Sie aus einem anderen Land als den Niederlanden erhalten? Informieren Sie uns. Dies kann Folgen für Ihre niederländische Waisenleistung haben.