Zusätzliche Voraussetzungen für die Waisenleistung

Sie erhalten eine Waisenleistung, wenn Sie die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllen. Für bestimmte Altersgruppen gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Zusätzliche Voraussetzungen für bestimmte Altersgruppen

Wählen Sie Ihr Alter und sehen Sie, welche zusätzlichen Voraussetzungen gelten.

Für Kinder im Alter bis 15 Jahren gelten keine zusätzlichen Voraussetzungen.

Sie erhalten eine Waisenleistung, wenn Sie:

  • tagsüber eine Schule besuchen, um einen qualifizierten Schulabschluss zu machen, oder
  • keinen qualifizierten Schulabschluss zu machen brauchen (Freistellung) oder
  • nach Erwerb eines qualifizierten Schulabschlusses tagsüber noch eine reguläre Ausbildung machen

Sorgen Sie für den Haushalt? Dann erhalten Sie eine Waisenleistung, wenn Sie:

  • einen qualifizierten Schulabschluss gemacht haben oder diesen nicht zu machen brauchen (Freistellung) und
  • mehr als die Hälfte der Zeit für den Haushalt aufwenden und zu diesem Haushalt noch ein anderes Kind mit einer Waisenleistung gehört, zum Beispiel Ihr Bruder oder Ihre Schwester, und
  • nicht verheiratet sind und nicht mit einer anderen Person zusammenwohnen

Sie erhalten eine Waisenleistung, wenn Sie eine reguläre Schulausbildung machen.

Sorgen Sie für den Haushalt? Dann erhalten Sie eine Waisenleistung, wenn Sie:

  • einen qualifizierten Schulabschluss gemacht haben oder diesen nicht zu machen brauchen (Freistellung) und
  • mehr als die Hälfte der Zeit für den Haushalt aufwenden und zu diesem Haushalt noch ein anderes Kind mit einer Waisenleistung gehört, zum Beispiel Ihr Bruder oder Ihre Schwester, und 
  • nicht verheiratet sind und nicht mit einer anderen Person zusammenwohnen 

Die Waisenleistung endet immer, wenn Sie 21 Jahre alt werden.

Antrag auf Waisenleistung

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Beantragen Sie dann die Waisenleistung.