Was hat die SVB mit dem Wlz zu tun?

Wir stellen nur fest, ob jemand nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert ist. Wir führen das Gesetz nicht aus. Hierfür sind Pflegestellen („zorgkantoor“) zuständig. Sie leisten die Pflegedienste für Personen, die Pflege brauchen.

Wlz: weitere Themen

Suchen Sie Informationen zu weiteren Themen, die mit dem Wlz zusammenhängen? Wählen Sie ein Thema aus und lesen Sie mehr dazu.

Brauchen Sie dauerhaft viel Pflege? Nehmen Sie Kontakt mit dem Centrum Indicatiestelling Zorg (CIZ) auf. Das CIZ prüft, ob Sie Anspruch auf Pflegeleistungen haben und stellt eventuell eine Wlz-Indikation aus.

Haben Sie ein persönliches Pflegebudget (PGB) und möchten Sie Pflegeleistungen aus dem Wlz einkaufen? Öffnen Sie dann die PGB-Website.

Alle Personen in den Niederlanden, die ein Einkommen haben, zahlen Wlz-Beiträge. So sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Wlz-Leistungen bezahlbar bleiben. Bekommen Sie ein Arbeitsentgelt von einem Arbeitgeber? Dann behält Ihr Arbeitgeber den Wlz-Beitrag vom Bruttoentgelt ein und führt den Beitrag an den Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde) ab. Bekommen Sie eine Sozialleistung? Dann behält der Sozialversicherungsträger den Wlz-Beitrag ein.

Nehmen Sie Pflegeleistungen nach dem Wlz in Anspruch, zum Beispiel weil Sie zur Tagespflege gehen? Dann zahlen Sie einen Teil der Kosten selbst. Dies ist der Wlz-Eigenanteil. Das CAK stellt die Höhe des Wlz-Eigenanteils fest.