Wenn wir nicht fristgerecht entscheiden
Wir müssen innerhalb einer bestimmten Frist über Ihren Antrag, Ihren Widerspruch oder Ihre Änderungsmitteilung entscheiden. Wenn wir diese Frist nicht einhalten, können Sie eine Entschädigung bekommen.
Bis wann müssen wir über Ihren Widerspruch entscheiden?
Sie bekommen von uns ein Schreiben, mit dem wir den Erhalt Ihres Antrags, Ihres Widerspruchs oder Ihrer Änderungsmitteilung bestätigen. In diesem Schreiben steht, innerhalb von wie vielen Wochen Sie einen Bescheid von uns erhalten. Gelingt es uns nicht, die Frist einzuhalten, dann dürfen wir die Frist um 6 Wochen verlängern. Hierüber informieren wir Sie schriftlich. Eine weitere Verlängerung der Frist ist möglich, wenn Sie damit einverstanden sind. Haben Sie nach dem zuletzt genannten Datum noch immer keinen Bescheid erhalten? Dann haben wir die Frist nicht eingehalten.
Wenn Sie keinen Bescheid bekommen
Haben Sie innerhalb der genannten Frist keinen Bescheid oder Brief von uns bekommen? Teilen Sie uns dies bitte in einem Brief mit. Wir bemühen uns dann, innerhalb von 2 Wochen eine Entscheidung zu treffen. Ist auch dies nicht möglich, können Sie eine Entschädigung von uns bekommen. Sie erhalten die Entschädigung für die Zeit ab dem Tag, nachdem die zusätzlichen 2 Wochen vorbei sind.
Höhe der Entschädigung
Wie hoch die Entschädigung ist, hängt davon ab, wie viele Tage wir mit unserer Entscheidung zu spät sind. Nach Erhalt Ihres Briefes haben wir noch 2 Wochen Zeit, unsere Entscheidung zu treffen. Diese Zeit zählt also nicht mit. Die Entschädigung wird für maximal 42 Tage gezahlt. Die Entschädigung wird ausgezahlt, wenn diese 42 Tage vorbei sind.
Zeitraum | Betrag pro Tag |
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Tag 1 bis 14 | 23 € |
Tag 15 bis 28 | 35 € |
Tag 29 bis 42 | 45 € |