Hilfe bei der Arbeitssuche
Wohnt kein Kind mehr bei Ihnen, das jünger als 18 Jahre ist? Dann endet Ihre Hinterbliebenenleistung. Hierdurch haben Sie weniger Einkommen. Vielleicht können Sie dies ausgleichen, indem Sie (mehr) arbeiten.
Ihre Wohngemeinde kann Ihnen helfen
Finden Sie keine Arbeit oder wissen Sie nicht, wie Sie Arbeit suchen müssen? Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer Wohngemeinde.
Ihre Wohngemeinde kann Ihnen bei der Arbeitssuche helfen. Wohnen Sie in den Niederlanden und brauchen Sie Hilfe, um einen Termin mit Ihrer Wohngemeinde zu vereinbaren? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Sie können nicht arbeiten
Können Sie nicht arbeiten, weil Sie ganz oder teilweise erwerbsgemindert sind? Oder hat das UWV festgestellt, dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann kann Ihre Hinterbliebenenleistung vielleicht weitergezahlt werden. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.