Hinterbliebenenleistung beantragen, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen
Sie wohnen außerhalb der Niederlande. Wo beantragen Sie dann die niederländische Hinterbliebenenleistung? Das hängt von Ihrem Wohnland ab. Für Länder der Europäischen Union (EU ) gelten andere Regeln als für Vertragsstaaten , für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder andere Länder.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen und haben Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann können Sie eine Hinterbliebenenleistung bekommen.
Sie wohnen in einem EU-Land
Sie können selbst wählen, wo Sie die niederländische Hinterbliebenenleistung beantragen. Dies ist möglich bei dem Sozialversicherungsträger
- in Ihrem Wohnland oder
- in dem Land, in dem Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin zuletzt versichert war
Wir empfehlen Ihnen, die Hinterbliebenenleistung in Ihrem Wohnland zu beantragen.
Sie wohnen in einem Vertragsstaat oder in einem EWR-Land
Wohnen Sie in einem Vertragsstaat oder in einem EWR-Land? Beantragen Sie dann die niederländische Hinterbliebenenleistung beim Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin zuletzt versichert war.
Sie wohnen in einem anderen Land
Wohnen Sie nicht in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Sie möchten eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden beantragen
In welchem Land Sie eine Hinterbliebenenleistung beantragen können, hängt davon ab, wo Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin gearbeitet hat.
Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet
Dann können Sie vielleicht eine Hinterbliebenenleistung aus diesem Land bekommen. Wir regeln den Antrag für Sie bei den Trägern in diesem Land.
Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat nicht in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet
Dann müssen Sie selbst Kontakt aufnehmen mit den Trägern in dem Land, in dem Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin versichert war.
Änderungen melden
Bekommen Sie eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden? Teilen Sie uns dann mit, wenn sich etwas ändert. Änderungen können nämlich Folgen für Ihre niederländische Hinterbliebenenleistung haben.