Ihre Krankenversicherung

Auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, kann das niederländische Krankenversicherungsgesetz (Zvw ) für Sie gelten. Das CAK prüft dies. Wenn das niederländische Krankenversicherungsgesetz für Sie gilt, ziehen wir im Auftrag des CAK einen Zvw-Beitrag Ausland von Ihrer Hinterbliebenenleistung ab.

Weitere Informationen zum Zvw-Auslandsbeitrag

Der Zvw-Auslandsbeitrag besteht aus einem Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ). Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt von der Höhe der Waisenleistung ab, die Sie aus Ihrem Wohnland bekommen.

Krankenversicherungszuschlag beantragen

Sie können eventuell einen Beitragszuschuss für den Zvw-Auslandsbeitrag bekommen. Dies ist über den Krankenversicherungszuschlag geregelt. Wie hoch der Krankenversicherungszuschlag ist, hängt von dem Gesamtbetrag Ihres Einkommens ab. Sie beantragen den Krankenversicherungszuschlag bei der niederländischen Behörde Dienst Toeslagen.

Weitere Informationen

Auf der Website „Nederland wereldwijd“ finden Sie mehr Informationen über Ihre Krankenversicherung außerhalb der Niederlande.