Kontrolle von Angaben, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen

In den Niederlanden erhalten wir von den Wohngemeinden Informationen über wichtige Ereignisse wie zum Beispiel eine Geburt, eine Heirat, eine Scheidung oder einen Todesfall. Wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, bekommen wir diese Meldungen nicht automatisch. Informieren Sie uns deshalb immer selbst über Änderungen.

Lebensbescheinigung

Wohnen Sie (vorübergehend) außerhalb der Niederlande? Dann kann es sein, dass Sie jedes Jahr ein Formular für eine Lebensbescheinigung von uns bekommen. Dies hängt von Ihrem Wohnland ab. Sorgen Sie dafür, dass das Formular von einer befugten öffentlichen Stelle ausgefüllt und unterzeichnet wird. Eine befugte öffentliche Stelle ist zum Beispiel die Gemeinde oder ein Notar.

Wohnsituation

Wohnen Sie alleine? Dann erhalten Sie alle 3 Jahre ein Formular mit Fragen zu Ihrer Wohnsituation. Die Höhe Ihrer AOW-Leistung oder Rückkehrleistung oder Ihr Anspruch auf eine Anw-­Hinterbliebenenleistung kann sich nämlich ändern, wenn Sie mit einer anderen Person zusammenwohnen.

Wohnen Sie mit einer anderen Person in derselben Wohnung? Teilen Sie uns dies bitte direkt mit. Dann passen wir Ihren Monatsbetrag an. Warten Sie nicht auf das Formular: Sie sind verpflichtet, uns eine Änderung Ihrer persönlichen Situation innerhalb von 6 Wochen zu melden.