Wann ist Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin nach dem niederländischen Hinterbliebenengesetz versichert?
Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin muss am Sterbedatum nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw ) versichert gewesen sein. Die Hinterbliebenenleistung wird im Gesetz Anw geregelt.
In der Regel sind Personen nach dem Anw versichert, wenn sie Einwohner der Niederlande waren oder in den Niederlanden gearbeitet haben. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin wohnte in den Niederlanden
In den folgenden Situationen war Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin nicht in den Niederlanden versichert, obwohl er oder sie in den Niederlanden gewohnt hat:
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat außerhalb der Niederlande in einem Land der Europäischen Union (EU ), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder in einem Vertragsstaat gearbeitet und hatte keine Entsendebescheinigung
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat außerhalb der Niederlande in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet. Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande oder als Selbstständige/-r gearbeitet
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin war diplomatische/-r oder konsularische/-r Vertreter/-in eines anderen Landes
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin wurde in die Niederlande entsandt. Er oder sie war Mitglied des administrativen, technischen oder Geschäftspersonals der diplomatischen Vertretung oder des Konsulats eines anderen Landes. Er oder sie hat kürzer als 10 Jahre in den Niederlanden gearbeitet.
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin war als Beamter/Beamtin einer internationalen Organisation tätig, zum Beispiel bei der NATO (Nordatlantikpakt) oder der EU
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin war für die staatliche Behörde eines anderen Landes tätig oder für eine staatliche Behörde von Curaçao, Aruba oder Sint Maarten
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat im internationalen Transportwesen für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande gearbeitet. Er oder sie hat Personen oder Waren befördert, und zwar vor allem außerhalb der Niederlande. Innerhalb der EU und des EWR gelten andere Vorschriften.
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat in den Niederlanden mit einer Entsendebescheinigung aus einem anderen Land gearbeitet
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat sich im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums vorübergehend in den Niederlanden aufgehalten und hat nicht gearbeitet
Sind Sie nicht sicher, welche Situation auf Sie zutrifft? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat nicht in den Niederlanden gewohnt
Wenn Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin nicht in den Niederlanden gewohnt hat, war er oder sie in den folgenden Situationen trotzdem in den Niederlanden versichert:
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat als Arbeitnehmer/-in in den Niederlanden gearbeitet und hat Steuern und Beiträge in den Niederlanden gezahlt
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hatte keine Entsendebescheinigung von einem anderen Land
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin war in den Niederlanden selbstständig tätig und der Gewinn aus einem niederländischen Unternehmen musste in den Niederlanden für die Einkommenssteuer versteuert werden
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat vorübergehend außerhalb der Niederlande gearbeitet und hatte eine niederländische Entsendebescheinigung
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat als niederländischer Beamter/als niederländische Beamtin außerhalb der Niederlande für eine Botschaft oder ein Konsulat der Niederlande gearbeitet
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat als niederländischer Beamter/niederländische Beamtin außerhalb der Niederlande bei einer anderen niederländischen Behörde gearbeitet
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat im internationalen Transportwesen für ein niederländisches Unternehmen gearbeitet. Er oder sie transportierte Personen oder Waren. Hat Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin überwiegend in seinem/ihrem Wohnland gearbeitet? Oder hat er oder sie für eine Zweigstelle des Arbeitgebers außerhalb der Niederlande gearbeitet? Dann war Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin nicht in den Niederlanden versichert.
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin hat sich vorübergehend für eine Ausbildung oder ein Studium außerhalb der Niederlande aufgehalten und hat nicht in den Niederlanden gearbeitet
- Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin wurde in einer bestimmten Pflegeeinrichtung außerhalb der Niederlande behandelt, zum Beispiel im niederländischen Asthmazentrum in Davos
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