Sie arbeiten in mehreren EU-Ländern für einen Arbeitgeber

Arbeiten Sie für einen Arbeitgeber in mehreren Ländern der EU (Europäische Union)? Dann ist es nicht immer deutlich, in welchem Land Sie sozialversichert sind. Dies hängt davon ab, wie viele Stunden Sie in Ihrem Wohnland arbeiten.

Sie wohnen in einem EU-Land

Um festzustellen, ob Sie versichert sind, prüfen wir, wie viele Stunden Sie in Ihrem Wohnland arbeiten.

  • Arbeiten Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in dem Land, in dem Sie wohnen? Dann sind Sie in Ihrem Wohnland versichert. 
  • Arbeiten Sie weniger als 25 % oder gar nicht in dem Land, in dem Sie wohnen? Dann sind Sie in dem Land versichert, in dem sich der Unternehmenssitz Ihres Arbeitgebers befindet, vorausgesetzt, dies ist ein EU-Land.

Wenn Sie in mehreren Ländern der EU arbeiten

Werden Sie in mehreren Ländern arbeiten? Dann sind Sie verpflichtet, dies zu melden. Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie, in welchem Land Sie melden müssen, dass Sie in mehreren Ländern arbeiten werden. 

Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann können Sie uns darüber informieren, dass Sie in mehreren EU-Mitgliedstaaten arbeiten werden.

Sind Sie ausschließlich Beamter/Beamtin einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaates als den Niederlanden? Und werden Sie Ihre Tätigkeit in mehreren EU-Ländern ausüben? Teilen Sie dies dann dem Sozialversicherungsträger des Landes mit, in dem Sie Beamter/Beamtin tätig. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Beamter/Beamtin eines anderen EU-Mitgliedstaates in Form von Telearbeit in den Niederlanden ausüben werden.

Wohnen Sie in einem anderen EU-Land als den Niederlanden? Und werden Sie in mehreren Ländern innerhalb der EU arbeiten? Teilen Sie dies dann dem Sozialversicherungsträger des Landes mit, in dem Sie wohnen.

Sind Sie ausschließlich Beamter/Beamtin einer niederländischen Behörde ? Und werden Sie die Tätigkeit in mehreren EU-Ländern ausüben? Teilen Sie uns dies dann mit. Sie brauchen dies nicht dem Sozialversicherungsträger Ihres Wohnlandes mitzuteilen. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Tätigkeit als niederländische/-r Beamter/Beamtin in Ihrem Wohnland in Form von Telearbeit ausüben werden.

Sie können die A1-Bescheinigung über TWinternet beantragen

Logo Your Europe
Diese Seite ist Bestandteil eines Qualitätsnetzwerks der Europäischen Union