Wann sind Sie nach dem Anw versichert?

Ist eine verstorbene Person am Sterbedatum versichert? Und erfüllt der Partner/die Partnerin die Voraussetzungen? Dann kann er oder sie eine Anw-Leistung bekommen. Eine Waise kann eine Waisenleistung bekommen. 

Eine Person ist versichert, wenn sie in den Niederlanden wohnt oder arbeitet.  

Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in einem anderen Land arbeiten.

Ausnahmen von der Versicherung

Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie, welche Ausnahmen es gibt.

In den folgenden Situationen sind Sie nicht in den Niederlanden versichert, obwohl Sie in den Niederlanden wohnen:

  • Sie arbeiten außerhalb der Niederlande in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat und Sie haben keine Entsendebescheinigung.
  • Sie arbeiten außerhalb der Niederlande in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat. Sie arbeiten für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande oder Sie sind selbstständig erwerbstätig.
  • Sie sind diplomatischer oder konsularischer Vertreter eines anderen Landes. Arbeiten Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden oder bekommen sie eine Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden? Dann können Ihre Familienmitglieder wohl in den Niederlanden versichert sein.
  • Sie wurden in die Niederlande entsandt. Sie sind Mitglied des administrativen, technischen oder Geschäftspersonals der diplomatischen Vertretung oder des Konsulats eines anderen Landes. Sie arbeiten kürzer als 10 Jahre in den Niederlanden.
  • Sie arbeiten als Beamter/Beamtin für eine internationale Organisation wie zum Beispiel die NATO (Nordatlantikpakt) oder die EU. Ob Ihre Familienmitglieder versichert sind, hängt davon ab, welche Vereinbarungen die internationale Organisation mit den Niederlanden getroffen hat. Ihre Familienmitglieder sind meistens in den Niederlanden versichert, wenn sie in den Niederlanden arbeiten oder wenn sie eine niederländische Sozialversicherungsleistung bekommen.
  • Sie arbeiten für eine Behörde eines anderen Landes. Oder Sie arbeiten für eine Behörde Curaçaos, Arubas oder Sint Maartens. Arbeiten Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden oder bekommen sie eine niederländische Sozialversicherungsleistung? Dann können Ihre Familienmitglieder wohl in den Niederlanden versichert sein.
  • Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande. Sie befördern Personen oder Güter, und zwar vor allem außerhalb der Niederlande. Innerhalb der EU und des EWR gelten andere Vorschriften.
  • Sie arbeiten in den Niederlanden und haben eine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land.
  • Sie halten sich im Rahmen Ihrer Ausbildung vorübergehend in den Niederlanden auf und arbeiten nicht.

Sie wohnen nicht in den Niederlanden, sind aber in den folgenden Situationen trotzdem in den Niederlanden versichert:

  • Sie sind Arbeitnehmer/-in in den Niederlanden und zahlen Steuern und Beiträge in den Niederlanden. Sie haben keine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land.
  • Sie üben eine selbstständige Tätigkeit in den Niederlanden aus und Ihr Gewinn aus einem niederländischen Unternehmen muss in den Niederlanden versteuert werden.
  • Sie arbeiten vorübergehend außerhalb der Niederlande und haben eine niederländische Entsendebescheinigung.
  • Sie arbeiten als niederländischer Beamter/als niederländische Beamtin außerhalb der Niederlande für eine Botschaft oder ein Konsulat der Niederlande.
    • Dann sind auch Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden versichert. Wenn aber ein Familienmitglied außerhalb der Niederlande arbeitet und ein Arbeitseinkommen erhält, das über dem Steuerfreibetrag liegt, dann ist dieses Familienmitglied nicht mehr versichert.
  • Sie arbeiten als niederländischer Beamter/niederländische Beamtin außerhalb der Niederlande bei einer anderen niederländischen Behörde.
    • Arbeiten Sie außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz? Dann bleiben Ihre Familienmitglieder weiterhin in den Niederlanden versichert. Wenn aber ein Familienmitglied außerhalb der Niederlande arbeitet und ein Arbeitseinkommen erhält, das über dem Steuerfreibetrag liegt, dann ist dieses Familienmitglied nicht mehr versichert.
    • Arbeiten Sie in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz? Dann sind Ihre Familienmitglieder ab dem 1. Januar 2024 nicht in den Niederlanden versichert.
  • Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden und befördern Personen oder Waren. Wohnen Sie auf einem Schiff und sind Sie in den Niederlanden versichert? Dann sind Ihre Familienmitglieder auch in den Niederlanden versichert, wenn diese an Bord wohnen. Arbeiten Sie überwiegend in Ihrem Wohnland oder arbeiten Sie für eine Zweigstelle Ihres Arbeitgebers außerhalb der Niederlande? Dann sind Sie nicht in den Niederlanden versichert.
  • Sie halten sich vorübergehend für eine Ausbildung oder ein Studium außerhalb der Niederlande auf und arbeiten dort nicht.
  • Sie werden in bestimmten Pflegeeinrichtungen außerhalb der Niederlande behandelt, zum Beispiel im niederländischen Asthmazentrum in Davos.