Sie wohnen mit einer anderen Person zusammen
Ob Sie eine Anw-Leistung bekommen, hängt von Ihrer Wohnsituation ab. So ist zum Beispiel wichtig, ob Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, ob Sie die Wohnung mit Ihrem Vermieter teilen oder ob Sie einen Mitbewohner versorgen.
Wählen Sie Ihre Situation aus
Sie führen einen gemeinsamen Haushalt, wenn:
- Sie mit einer Person im Alter von mindestens 18 Jahren die Wohnung teilen und
- Sie beide einen Beitrag zum Haushalt leisten. Einen Beitrag zum Haushalt leisten bedeutet, dass Sie füreinander sorgen. Das kann auf 2 Arten sein:
- dass beide einen finanziellen Beitrag zu den Kosten des Haushalts leisten, also zum Beispiel die Mietkosten teilen oder einen Beitrag zu anderen Kosten zahlen, oder
- dass im Haushalt geholfen wird, zum Beispiel beim Putzen oder Einkaufen, bei den Behördenangelegenheiten, beim Kochen oder bei der Versorgung im Krankheitsfall.
Der finanzielle Beitrag oder die gegenseitige Hilfe muss oft und regelmäßig geleistet werden.
Es gibt 2 verschiedene Situationen:
Situation 1
Die Person, mit der Sie zusammenwohnen, leistet einen Beitrag zum Haushalt. Dann ist dies ein gemeinsamer Haushalt
und Sie bekommen keine Anw-Leistung.
Situation 2
Die Person, mit der Sie zusammenwohnen, leistet keinen Beitrag zum Haushalt. Dann liegt kein gemeinsamer Haushalt vor und Sie bekommen eine Anw-Leistung. Ist Ihr Mitbewohner 27 Jahre oder älter? Dann ist diese Person ein so genannter Kostenteiler. Wer das ist, spielt keine Rolle. Auch Ihr Kind, Ihr Vater oder Ihre Mutter können Kostenteiler sein. Sie bekommen dann eine niedrigere Anw-Leistung. Natürlich müssen Sie auch die anderen Voraussetzungen erfüllen, um eine Anw-Leistung bekommen zu können.
Beispiel
Sie bekommen eine Anw-Leistung. Sie wohnen zusammen mit Ihren Kindern, die 14 und 17 Jahre alt sind. Dann zieht Ihr Bruder nach seiner Scheidung zu Ihnen. Er ist 52 Jahre alt, bezahlt einen Teil der Haushaltskosten, kocht, kauft ein und erledigt kleinere Instandhaltungsarbeiten. Ihr Bruder leistet einen Beitrag zum Haushalt. Sie führen einen gemeinsamen Haushalt mit Ihrem Bruder. Deshalb endet die Anw-Leistung.
Und wenn Ihr Bruder einen Teil der Haushaltskosten zahlt, aber ansonsten nicht im Haushalt hilft? Auch dann leistet Ihr Bruder einen Beitrag zum Haushalt. Sie führen einen gemeinsamen Haushalt. Ihre Anw-Leistung endet.
Und wenn Ihr Bruder keinen oder nur einen kleinen Beitrag zum Haushalt leistet? Dann führen Sie keinen gemeinsamen Haushalt. Ihr Bruder zählt wohl als Kostenteiler. Sie behalten Ihre Anw-Leistung, aber die Leistung wird niedriger.
Vermieten Sie einen Teil Ihrer Wohnung an eine andere Person? Oder mieten Sie selbst und wohnen Sie mit Ihrem Vermieter in einer Wohnung? Dann haben Sie möglicherweise eine geschäftliche Beziehung. Nach dem Anw führen Sie dann keinen gemeinsamen Haushalt . Sie bekommen eine Anw-Leistung.
Sie haben eine geschäftliche Beziehung
Sie haben nur dann eine geschäftliche Beziehung mit jemandem, wenn:
- Sie Ihre Wohnung mit einer oder mehreren Personen teilen. Sie mieten ein Zimmer oder sind zahlender Gast bei einer anderen Person. Oder Sie vermieten ein Zimmer oder beherbergen einen zahlenden Gast.
- Sie und der andere/die anderen Bewohner eine rein geschäftliche Beziehung haben
- Sie und der andere/die anderen Bewohner dies schriftlich vereinbart haben
- Sie die geschäftliche Beziehung mit einem Vertrag und mit Kontoauszügen nachweisen können
Sie haben keine geschäftliche Beziehung
In den folgenden Situationen können Sie nach dem Anw niemals eine geschäftliche Beziehung haben:
- Sie waren früher mit der anderen Person verheiratet oder wohnten mit ihr zusammen.
- Sie haben ein gemeinsames Kind oder das Kind der einen Person wurde von der anderen Person anerkannt.
- Sie und die andere Person haben bei einem Notar einen Partnerschaftsvertrag geschlossen.
- Ihr Haushalt wird im Rahmen eines anderen Gesetzes oder einer anderen Regelung bereits als ein gemeinsamer Haushalt eingestuft.
Nutzen Sie einen Mustervertrag
Sie können einen Mustervertrag herunterladen, der alle Voraussetzungen für die Anerkennung einer geschäftlichen Beziehung erfüllt.
Wohnen Sie mit einer anderen Person zusammen, weil Sie die andere Person pflegen? Oder wohnt jemand bei Ihnen, der Sie pflegt? Wenn erheblicher Hilfebedarf besteht, bekommen Sie die Anw-Leistung. Unter erheblichem Hilfebedarf verstehen wir, dass die hilfebedürftige Person keinen eigenen Haushalt mehr führen kann. Ihre Anw-Leistung ist niedriger als die Anw-Leistung einer Person, die alleine wohnt.